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Wie es in der Antwort weiter heißt, sollen nach dem Vorschlag zudem „gewaltbereite religiöse Extremisten, die Religion für ihre Zwecke missbrauchen“, künftig konkret in den Ausweisungstatbeständen benannt werden. Auch die Regelung zur Überwachung ausgewiesener Gefährder solle nach dem Vorschlag überarbeitet werden, um nach Ansicht des Bundesinnenministeriums bestehende Sicherheitslücken zu schließen.
Daneben enthält der Entwurf laut Vorlage „strukturelle Anpassungen des Ausweisungsrechts vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung“. Zudem werde ein neuer Regelausweisungsgrund vorgeschlagen, „um Drittstaatsangehörige, die zum missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen einreisen, mit einer Wiedereinreisesperre belegen zu können“. Schließlich sollten nach dem Vorschlag des Ministeriums „Vollzugshemmnisse bei der Aufenthaltsbeendigung abgebaut werden, zum Beispiel durch einen Verzicht auf das Zustimmungserfordernis der Staatsanwaltschaften zur Abschiebung bei Ermittlungsverfahren wegen rein aufenthaltsrechtlicher Verstöße“.
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