Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2013 > Regierung plant kein Verbot aluminiumhaltiger Impfstoffe
Aluminiumsalze würden seit etwa 80 Jahren „erfolgreich“ als Adjuvanzien in Impfstoffen „zur Wirkungsverstärkung“ eingesetzt, ohne „die eine effektive Impfung mit vielen Totimpfstoffen nicht möglich wäre“. Das Europäische Arzneibuch begrenze den Aluminiumgehalt auf 1,25 mg pro Dosis; die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe lägen „deutlich unter“ diesem Grenzwert. Da „keine wissenschaftlichen Daten“ bekannt seien, die eine Gefährdung von Säuglingen und Kleinkindern durch Impfungen mit aluminiumhaltigen Adjuvanzien belegen würden und es „keine Hinweise auf erhöhte Risiken“ geben würde, gebe es derzeit „keine Gründe“, die Praxis der Verwendung dieser Impfstoffe zu ändern. Auch die Frage der Linken nach Einschränkungen von Schwermetallen und weiteren potentiell toxischen Metallen in Tonern von Laserdruckern wird verneint: In aktuellen Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Materialforschung und des Fraunhofer Instituts zur gesundheitlichen Relevanz von Laserdruckeremissionen im Ultrafeinstaubbereich seien „nur sehr kleine Mengen“ von Metallen gefunden worden, „die nicht notwendigerweise ihren Ursprung im Toner finden und keinerlei Regelungsbedarf erkennen lassen“.
Grundsätzlich, so schreibt die Bundesregierung, müssten Verbraucher vor einer Exposition mit Schwermetallen geschützt werden. Dabei stehe der Schutz vor Verunreinigungen der Umwelt mit Schwermetallen, aber auch eine Exposition durch Schwermetalle etwa in Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Arzneimitteln oder Medizinprodukten im Vordergrund. Die Bundesregierung schreibt, sie erachte bestehende Expositionsgrenzen für ausreichend und wirkungsvoll.
Hinsichtlich eines bundesgesetzlichen Verbots bleihaltiger Jagdmunition würden derzeit noch offene Fragen gerade geklärt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz habe eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Ziel, „schnellstmöglich die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von Munition zu schaffen, die entweder bleifrei ist oder keine schädlichen Bleipartikel mehr freisetzt“.
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