Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2013 > Bundesregierung bestreitet Existenz eines konkreten "Freikaufsangebots" für Opfer der argentinischen Militärdiktatur
Im Falle Käsemanns bestreitet die Bundesregierung, dass es ein konkretes „Freikaufsangebot“ gegeben habe. Eine entsprechende Meldung der Botschaft in Buenos Aires im Mai 1977 sei auf eine Mitteilung eines evangelischen Pastors zurückgegangen. Dieser habe sich in einem späteren Gespräch im Auswärtigen Amt dahingehend korrigiert, dass ihm ein Angebot unterbreitet worden sei, gegen Geld Informationen über das Schicksal Elisabeth Käsemanns zu beschaffen.
Zum Vorwurf, die deutsche Botschaft hätte es damals unterlassen, ein Habeas-Corpus-Verfahren einzuleiten, zitiert die Bundesregierung aus einem Drahtbericht vom September 1977: Die Ziele eines solchen Verfahrens seien bereits Gegenstand einer diplomatischen Intervention, die Gerichte seien in Fällen Verschwundener machtlos, ein solcher rechtlicher Schritt durch eine Botschaft sei ungewöhnlich und wegen Chancenlosigkeit nicht angebracht.
Weiter heißt es in der Antwort: „Die Bewertung des Handelns früherer Bundesregierungen bleibt Aufgabe der unabhängigen historischen Forschung. Die Bundesregierung stellt hierfür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ihre Archive zur Verfügung.“ Das Auswärtige Amt mache seine entsprechenden Akten
der Öffentlichkeit zugänglich. „Zahlreiche Wissenschaftler und Journalisten haben die Akten zum Tode Elisabeth Käsemanns bereits eingesehen.“
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