Berlin: (hib/STO) Die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollaufgaben erfordert nach Auffassung der Bundesregierung nicht, Abgeordneten die Durchquerung von Polizeisperren zu ermöglichen. Die parlamentarische Kontrolle sei durch das Frage- und Informationsrecht gewährleistet, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13859) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (