Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2013 > Keine technischen Gründe für Einstellung des "Euro Hawk"-Projektes
Köpfel erläuterte dem Ausschuss, dass im September dieses Jahres zwei weitere Testflüge des Prototypen des „Euro Hawk“ vorgenommen würden, um das von der deutschen Firma EADS entwickelte Aufklärungssystem „Isis“ abschließend zu testen. Erst dann könnten belastbare Angaben darüber gemacht werden, ob der „Euro Hawk“ als Gesamtprodukt den Vertragsanforderungen gerecht werde. Köpfel bestätigte auf Nachfragen der Parlamentarier, dass das Aufklärungssystem „Isis“ auch in anderen und in bemannten Flugzeugen eingesetzt werden kann. Im Ministerium und in seiner Behörde werde dies derzeit auch geprüft. Es müsse allerdings dann getestet werden, ob „Isis“ auch in diesem alternativen Fluggerät wunschgemäß arbeitet. Die Kosten für solche zusätzlichen Tests konnte er allerdings nicht beziffern. Köpfel bestätigte, dass die Fortsetzung der Tests mit dem „Euro Hawk“ sinnvoll sei, da ansonsten die Investitionen in das „Isis“-System von rund 250 Millionen Euro völlig umsonst gewesen seien.
Für diese Testflüge und alle früheren Flüge des „Euro Hawk“ in Deutschland liege eine vorläufige Flugerlaubnis vor. Diese erstrecke sich auf insgesamt 800 Flugstunden. Eine solche vorläufige Zulassung für den Luftverkehr sei einfacher zu erreichen, da die Auflagen nicht so hoch seien wie für eine Musterzulassung. So müsse man sich bei einer vorläufigen Zulassung keine Gedanken über Korrosion oder andere Langzeitbelastungen des Fluggeräts machen. Knöpfel sagte vor dem Ausschuss zudem aus, dass das Verteidigungsministerium auf eine möglichst schnelle vorläufige Zulassung des Prototypen gedrungen habe, um ihn gegebenenfalls durch die Bundeswehr im Rahmen der zur Verfügung stehenden Flugstunden einsetzen zu können.
Die vorläufige Zulassung gilt nach Auskunft Knöpfels jedoch nur den Luftverkehr der Kategorie 2. Das heißt, der „Euro Hawk“ startet in einem für den übrigen Flugverkehr gesperrten Luftraum. Auf seiner nach dem Start erreichten Flughöhe von rund 20 Kilometer könne er dann risikolos fliegen, weil sich der übrige Flugverkehr in deutlich niedrigeren Höhen abspiele. Für die Landung werde das gleiche Prozedere angewandt. Dies sei im militärischen Flugbetrieb keine Seltenheit und für die Missionserfüllung unerheblich. Für die uneingeschränkte Zulassung einer unbemannten Drohne für den gesamten Luftverkehr werde hingegen ein automatisches Anti-Kollisions-System benötigt. Ein solches System ist nach Aussage Knöpfels aber voraussichtlich erst in den kommenden vier bis fünf Jahren verfügbar.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein