Im Bundestag notiert: rechtsextremer Verdachtsfall
Inneres/Kleine Anfrage - 20.08.2013
Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Die Linke will wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur rechtsgerichteten Splitterpartei „Bürgerbewegung pro Köln“ zieht. Wie die Linksfraktion in ihrer Kleinen Anfrage (17/14533) schreibt, war der Gerichtsentscheidung zufolge die Nennung der Bürgerbewegung als rechtsextremer Verdachtsfall in den Verfassungsschutzberichten des Bundes für die Jahre 2008 bis 2010 unzulässig. Dies gelte laut Gericht auch dann, wenn â