Navigationspfad: Startseite > Der Bundestag > Ausschüsse 17. WP (2009-2013) > Inneres > Aufgaben
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages berät federführend über sämtliche Angelegenheiten der Innenpolitik und der Verwaltung des Bundes, die nicht ausdrücklich einem besonderen Ministerium und damit einem anderen Ausschuss zugewiesen sind. Seine Zuständigkeiten korrespondieren weitgehend mit denen des Bundesministeriums des Innern. Er ist zugleich Verfassungsausschuss.
Das Aufgabenspektrum reicht von der Ausländer- und Asylpolitik über den öffentlichen Dienst, politische Bildung, Religionsgemeinschaften, Staatsangehörigkeitsrecht, Vereins- und Versammlungsrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Verfassungsschutz bis zum Zivil- und Katastrophenschutz. Gesetzliche Regelungen in so wichtigen Politikfeldern wie der Inneren Sicherheit, der Zuwanderungs- und Integrationsgesetzgebung oder der Staatsorganisation werden vom Innenausschuss vorbereitet. Beim Thema Terrorismusbekämpfung ist er gefordert, Fragen der Inneren Sicherheit und die Wahrung der Bürgerrechte miteinander in Einklang zu bringen. Evaluierung und Fortentwicklung der bestehenden Sicherheitsarchitektur werden im Blickfeld bleiben. Über die Fortgeltung der Terrorismusbekämpfungsgesetze muss entschieden werden. Der eingeleitete Paradigmenwechsel hin zu einer modernen Zuwanderungs- und Integrationspolitik war ein wichtiges Anliegen des Innenausschusses. Deshalb ist die Anwendungspraxis beim Zuwanderungsrecht und die Förderung der Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft ein ständiges Beratungsthema. Gleiches gilt für die Bekämpfung von Extremismus gleich welcher Ausprägung. Die Modernisierung von Staat und Verwaltung bleibt auch nach der Föderalismusreform eine zentrale Aufgabe. Beim Datenschutzrecht gilt es, neuen technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Die federführende Zuständigkeit ist nunmehr auch beim Beschäftigtendatenschutz gegeben.
Immer größere Bedeutung erlangen Beratungen von Dokumenten der Europäischen Union, da vermehrt europäische Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Deshalb lässt sich der Innenausschuss auch regelmäßig vom Bundeministerium des Innern über die Tagungen der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union berichten, um frühzeitig über Diskussionen und Vorhaben auf europäischer Ebene informiert zu sein.
Schließlich wird der Ausschuss auch in Zukunft die Beteiligung der Bundespolizei an internationalen Polizeimissionen intensiv parlamentarisch zu begleiten haben.