Navigationspfad: Startseite > Der Bundestag > Ausschüsse 17. WP (2009-2013) > Verteidigung > Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss
Der Verteidigungsausschuss ist der einzige Ausschuss im Bundestag, dem nach der Verfassung erlaubt ist, sich selbst als Untersuchungsausschuss einzusetzen, wenn dies mindestens ein Viertel seiner Mitglieder verlangt (Artikel 45a Absatz 2 des Grundgesetzes). Als Folge davon sind die Mitglieder des Untersuchungsausschusses mit denen im Verteidigungsausschuss identisch. Damit gehören einem solchen Untersuchungsausschuss insgesamt 34 Mitglieder an. Den Vorsitz führt Dr. h. c. Susanne Kastner, MdB, (SPD) in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Verteidigungsausschusses.
Der Verteidigungsausschuss hat sich in der 17. Wahlperiode am 16. Dezember 2009 das erste Mal als Untersuchungsausschuss konstituiert. Dieser Untersuchungsausschuss hatte die Aufgabe, den Luftangriff auf zwei von Taliban entführte Tanklastwagen am 3./4. September 2009, die diesbezügliche Aufklärungs- und Informationspraxis der Bundesregierung sowie die Vereinbarkeit der gewählten Vorgehensweise mit nationalen und multinationalen politischen, rechtlichen und militärischen Vorgaben für den Einsatz in Afghanistan zu untersuchen.
Mit der Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses vom 20. Oktober 2011 wurde der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses dem Plenum vorgelegt. Der Bericht wurde in der 146. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Dezember 2011 einstimmig zur Kenntnis genommen. Damit wurde die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses beendet.