Navigationspfad: Startseite > Der Bundestag > Ausschüsse 17. WP (2009-2013) > Tourismus > Aufgaben und Arbeit
Tourismus ist ein wichtiger Ausdruck von Lebensart und Wohlbefinden. Zugleich steht er für eine vielgestaltige Wachstumsbranche. Denn: So unterschiedlich die Geschmäcker und Interessen der Reisenden, so unterschiedlich sind auch die Anbieter, die sich auf das Geschäft mit der Reiselust verstehen. Da sind zum einen die Kernbereiche wie Gastgewerbe, große und kleine Reiseveranstalter, Reisebüros und Reisevermittler, Fluggesellschaften, Bus- und Bahnunternehmen, Sport- und Freizeitparks. Aber auch die Automobilindustrie, die Fahrrad- und Bootsbranche, die Sportbekleidungs- und Sportgeräteindustrie oder Anbieter von Gesundheitsleistungen profitieren vom Tourismus.
Doch wie viel trägt diese abwechslungsreiche Branche zur Wirtschaftsleistung in Deutschland bei? Nach einer Studie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung erwirtschaften die Kernbereiche des Tourismus (insbesondere Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Reiseveranstalter und –büros, ohne Berücksichtigung von Geschäftsreisen) 57 Milliarden Euro der Bruttowertschöpfung in Deutschland. Das entspricht einem Anteil von 3,2 Prozent am Bruttoinlandsprodukt. Die direkten und indirekten Effekte auf den Arbeitsmarkt können sich sehen lassen: Rund 2,8 Millionen Beschäftigte rechnet die Studie dem Tourismus in Deutschland zu. Darüber hinaus stellte die Tourismuswirtschaft allein im Jahr 2008 114.000 Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Anders als in einigen anderen Staaten gibt es in der Bundesrepublik Deutschland kein Tourismusministerium. Die Folge: Es existiert weder eine für den gesamtdeutschen Tourismus zuständige Behörde, noch verabschiedet der Bundestag bundesweit greifende Tourismusgesetze.
Gleichwohl nimmt sich die Bundesregierung des Themas an. Tourismuspolitik ist Teil der Wirtschaftspolitik. Erklärtes tourismuspolitisches Ziel des Wirtschaftsressorts ist es, die unternehmerische Eigenverantwortung zu stärken und die Rahmenbedingungen für die Tourismusbranche so zu verbessern, dass sie im internationalen Wettbewerb bestehen kann.
Zuständig für die Koordination aller Maßnahmen ist der Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus. Auf Parlamentsebene macht sich der Ausschuss für Tourismus als eigenes Gremium für eine positive Gestaltung der Zukunftsbranche Tourismus stark. Er fördert durch seine Arbeit die Entwicklung und Vermarktung des Reiselands Deutschland.
Wird der Flughafen ausgebaut, das Naturschutzgebiet ausgeweitet, der Nichtraucherschutz gestärkt? Immer wieder haben Entscheidungen anderer Ausschüsse etwa aus den Bereichen Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutz, Arbeit und Soziales aber auch Gesundheit und Finanzen Auswirkungen auf den Tourismusstandort Deutschland. Immer dann, wenn sich dies abzeichnet, mischt der Tourismusausschuss als Querschnittausschuss politisch mit. Entsprechend umfangreich ist sein Themenspektrum: Es umfasst Themen wie Klimawandel, Barrierefreiheit, Wassertourismus und Ausbildung ebenso wie Fragen des internationalen Ferntourismus oder der Besteuerung von Leistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe.
Der Tourismusausschuss berät Gesetzentwürfe, Anträge und Unterrichtungen, die das Plenum des Deutschen Bundestags ihm überweist. Ist der Ausschuss federführend, berichtet er dem Plenum über den Beratungsverlauf sowie das Beratungsergebnis und legt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vor. Diese bildet die Grundlage für das Votum im Parlament. Ist der Ausschuss mitberatend beteiligt, leitet er sein Votum an den federführenden Ausschuss weiter.
Regelmäßig nimmt der Ausschuss Berichte des Wirtschaftsministeriums zu Themen der Tourismuswirtschaft entgegen. Die Berichte spiegeln ebenfalls die Bandbreite des Spektrums wider, mit denen sich der Ausschuss befasst. So informierte die Bundesregierung beispielsweise über die geplante Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie oder berichtete über den Erfolg von Maßnahmen zum Wiederaufbau der touristischen Infrastruktur in den vom Tsunami 2004 betroffenen Gebieten aber auch über die touristische Nutzung des ehemaligen Grenzstreifens.
Diese Berichte werden eingehend beraten. Gibt es Mängel? Besteht Handlungsbedarf? Wenn ja, erarbeitet der Ausschuss Empfehlungen, wie auf diese zu reagieren ist. Die Tourismuspolitiker setzen sich dafür ein, dass unterschiedliche Interessen oder Rivalitäten innerhalb der Tourismusbranche nicht in gegenseitiger Blockade oder Behinderung, sondern im kreativen Wettbewerb münden. Erklärtes Ziel: Die am Tourismus in Deutschland Beteiligten sollen ihre gemeinsamen Anliegen nicht aus dem Blick verlieren.
Der Ausschuss kann aber auch auf eigene Initiative hin tätig werden und aufgrund des Selbstbefassungsrechts Themen aus dem eigenen Geschäftsbereich ohne Überweisung durch den Bundestag beraten oder sich durch Minister, Botschafter, Interessenvertreter und Experten informieren lassen. So stand beispielsweise Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen dem Ausschuss zu Gemeinsamkeiten und Wechselwirkungen zwischen Umweltschutz/Naturschutz und Tourismus Rede und Antwort. Der Botschafter von Griechenland, Herr Dimitri Rallis sowie der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Reiseverbandes, Herr Hans-Gustav Koch sprachen im Ausschuss zur Neuausrichtung des Griechenlandtourismus und zur wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus im Hinblick auf die Sanierung der griechischen Staatsfinanzen. Der Vulkanausbruch auf Island, seine Auswirkungen auf den Tourismus und Maßnahmen zur Wiederankurbelung des Tourismus waren Thema des Gespräches mit dem Botschafter von Island, Herrn Gunnar Snorri Gunnarsson und dem Direktor des isländischen Fremdenverkehrsamtes, Herr David Johannson.