Enquete-Kommissionen
Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder muss der Deutsche Bundestag Enquete-Kommissionen einsetzen. Sie sollen Entscheidungen über umfangreiche, bedeutsame Sachkomplexe vorbereiten. Enquete-Kommissionen setzen sich aus Bundestagsabgeordneten und externen Sachverständigen zusammen. Die Enquete-Kommissionen legen dem Bundestag zum Ende der Wahlperiode Berichte und Empfehlungen vor. Auf deren Grundlage kann der nächste Bundestag entscheiden, ob sie ihre Arbeit fortsetzen sollen.