Hauptausschuss
Für die Zeit bis zur Konstituierung der ständigen Ausschüsse setzt der Deutsche Bundestag einen Hauptausschuss ein. Dem Ausschuss gehören je 47 ordentliche und stellvertretende Mitglieder an, von denen die Fraktionen CDU/CSU 23, SPD 14, Die Linke fünf und Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls fünf Mitglieder entsenden. Den Vorsitz ohne Stimmrecht übernimmt Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages, oder einer seiner Stellvertreter. Die Zuständigkeiten des Ausschusses werden durch Überweisungen des Plenums begründet. Der Hauptausschuss ist Ausschuss nach Artikel 45, 45a und 45c des Grundgesetzes. Er kann Anhörungen durchführen und ist im Sinne der geschäftsordnungsrechtlichen Vorgaben Haushaltsausschuss. Mit der Konstituierung der ständigen Ausschüsse ist der Hauptausschuss aufgelöst.