Meinen sie jetzt die Einführung einer "Kulturflatrate"?
Der Online-Tausch im Freundeskreis ist nämlich bereits jetzt schon legal, denn die Schrankenbestimmung des Urheberrechts nach §53 UrhG ist...
Art: Beiträge; Benutzer: Mat11001
Meinen sie jetzt die Einführung einer "Kulturflatrate"?
Der Online-Tausch im Freundeskreis ist nämlich bereits jetzt schon legal, denn die Schrankenbestimmung des Urheberrechts nach §53 UrhG ist...