
Zitat von
Franklin
Vorteil: Diese Schrankenbestimmung ist bereits grundsätzlich eingeführt und bräuchte nur entsprechend ausgedehnt zu werden. Der Kompensationsmechanismus Geräteabgabe existiert ebenfalls schon und reicht prinzipiell aus, denn auch digitale Musik landet letztlich auf einem Endgerät. Eine Neuaushandlung der Sätze wäre auch nicht zwingend erforderlich. Festzulegen wäre natürlich der Umfang in dem Privatkopien erlaubt wären - 7 sind aus der physischen Welt bekannt. Vielleicht wären 20 - 30 angemessen. Über eine Neufassung dieser Grenze könnte sich vielleicht künftig ein echter Tausch zwischen Freunden a la Facebook entwickeln.