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Ich würde jetzt allerdings nicht so weit gehen und sagen: "Da ohnehin schwarzkopiert wird, geben wir alles frei und jeder kann sich bedienen." Genau an dem Punkt muss doch die Diskussion ansetzen, was und in welchem Umfang freizugeben ist. Hier fehlen auch wiederum klare wissenschaftliche Belege, was wie wirkt, z.B. die Frage der Dauer des Rechtsschutzes und der Umgehung des Kopierschutzes.
Da stellt sich mir trotzdem die Frage, wie man das dann durchsetzen will, was "(noch) nicht freigegeben ist". Die einzig sinnvolle Unterscheidung scheint mir der kommerzielle Aspekt zu sein: Wenn jemand versucht, unautorisiert mit fremden Inhalten einen Gewinn zu erwirtschaften, dann kann dies einigermassen zuverlässig festgestellt und geahndet werden. Aber der rein unkommerzielle Austausch von privat zu privat lässt sich nicht (mit sinnvollem Aufwand) unterbinden. Jede gezogene Grenze ist da rein willkürlich und sehr leicht zu überwinden.

Schlimmer noch - es reicht ein Einziger, der z.B. "besonders geschützten Content" entsperrt und ins Internet stellt; es spielt keine Rolle, ob jener das von Deutschland, den USA oder Thailand aus macht. Der Effekt ist der selbe - der Content ist "frei" und global verfügbar. Auf technischer Ebene kann man "geschützten" von freiem Content nicht unterscheiden, bzw nur, wenn man sehr restriktiv in den gesamten Datenverkehr - weltweit - eingreift. Das endet aber spätestens dann, wenn die Datenströme komplett verschlüsselt werden.

Wir haben im Netz über zehn Jahre Erfahrung mit diesem "Hase und Igel Spiel", wo die einen versuchen, die ihre Inhalte zu "schützen", die anderen jene mit geradezu sportlichem Ehrgeiz "befreien" und dabei stets eine Nasenlänge vorraus, weil am besten mit der Technik vertraut, sind.

Auch mit juristischen Mitteln hat es bisher nie geklappt, die Flut der (illegal verbreiteten) Daten zu stoppen. Kaum hat die Content-Industrie eine Plattform erfolgreich ausgeschaltet (remember Napster, Kazaa, Audiogalaxy, Suprnova, Oink, Limewire etc pp) gibt es schon wieder einige Alternativen, die die zentralen Angriffspunkte nicht mehr bieten.

Das ist an sich auch ein starker Innovationsmotor, allerdings auf Kosten und gar nicht im Sinne der Urheberrechteverwalter. Darin drückt sich ein enormes kreatives Potenzial aus, welches man sich besser nutzbar machen, als versuchen sollte, es zu bekämpfen.

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Vielleicht wäre es sinnvoll, eine dritte Partei in das UrhR einzuführen, nämlich den Nutzer, der dann neben dem Urheber und der Allgemeinheit eine eigene Rechtsposition hätte.
Diesen Vorschlag kann ich nur unterstützen, wie auch Ihre sonstigen Punkte.