Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Da stellt sich mir trotzdem die Frage, wie man das dann durchsetzen will, was "(noch) nicht freigegeben ist". Die einzig sinnvolle Unterscheidung scheint mir der kommerzielle Aspekt zu sein: Wenn jemand versucht, unautorisiert mit fremden Inhalten einen Gewinn zu erwirtschaften, dann kann dies einigermassen zuverlässig festgestellt und geahndet werden. Aber der rein unkommerzielle Austausch von privat zu privat lässt sich nicht (mit sinnvollem Aufwand) unterbinden. Jede gezogene Grenze ist da rein willkürlich und sehr leicht zu überwinden.
Mir fehlt es in der ganzen Diskussion an klaren Definitionen: was heißt "Austausch von privat zu privat" im Internet?

Das mit der Ausweitung der Privatkopie ist ja alles gut und schön, aber eine Frage bleibt bisher immer unbeantwortet: mit der Ausweitung der Privatkopie hätte man automatisch solche Unternehmen wie z.B. Google/YouTube aus der Vergütungsverantwortung gegenüber den Urhebern entlassen. YouTube profitiert aber davon, dass Nutzer es attraktiv finden, von privat zu privat umsonst zu tauschen, denn YouTube erzielt seine Gewinne aus diesem Nutzerverhalten (durch Werbung). Soll bei einer Ausweitung der Privatkopie stattdessen dann der Nutzer 5€ im Monat bezahlen, während YouTube sich weiter die Taschen voll machen darf ohne die Urheber zu vergüten? Das ist irgendwie unlogisch.