Neue Dienste bergen oft neue Risiken (für die Gesellschaft) bzw. Risiken stellen sich erst später nach Einführung der Dienste heraus. Wer kümmert sich um Konsequenzen, d.h. zahlt für Forschung der Auswirkungen der neuen Dienste (mögliche oder bereits eingetretene), wer muss für negative Folgen (z.B. Spielsucht, Internetsucht) aufkommen? Wer stellt die Gelder bereit, die nötig sind, um den Betroffenen den sicheren Umgang mit den neuen Diensten beizubringen bzw. für einen guten Gebrauch der Dienste zu werben?
Ist es möglich vor Einführung eines neuen Dienstes, z. B. Google Street View, die Bereitstellung des neuen Dienstes, oder eines neuen Computerspiels mit der Pflicht zu verbinden, auf eine sachgemäße Verwendung des Dienstes/Computerspiels hinzuwirken und vor neu erkannten Risiken zu warnen, z.B. könnten durch "Google Street View" Kinder sich leichtsinniger mit Fremden verabreden.
Muss man bei einer Einführung eines neuen Dienstes, der praktisch sofort Millionen von Menschen zur Verfügung steht, wie es bei Medien ja zutrifft, nicht andere Haftungskriterien festlegen (Haftung auch für nicht direkt mit dem vertriebenen Produkt enstehende Schäden, Verantwortung für Vermittlung von notwendiger Medienkompetenz)?