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  1. #8
    Neuer Benutzer
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    Zitat Zitat von mrtopf Beitrag anzeigen
    Bei Social Networks ist es ansonsten aber ja auch so, dass die nur die Daten haben, die ich auch angebe. Wer will, kann also. Wer nicht will, muss auch nicht. Problematisch mögen Adressbuchabgleiche sein, wenn die Daten gespeichert bleiben. Hier sollte sollte aber IMHO Transparenz reichen, denn dass jemand meine E-Mail-Adresse willentlich weitergibt, kann ich ja eh nicht verhindern.
    Es ist nicht ganz so einfach. Ein Beispiel: Facebook und sein "Gefällt mir Button". Solange man bei Facebook angemeldet ist (also nicht ausgeloggt) entsteht jedesmal bei Facebook ein Eintrag, wenn ich eine Website besuche, die den "Gefällt mir Button" eingebunden hat. Da ich aber nicht vorher weiss, welche Website diesen Button eingebunden hat, kann ich diese Datensammlung nur verhindern, wenn ich mich jedes mal bei Facebook wieder auslogge (aber wer macht das schon).

    Ok, dann kann man sagen, was soll's. Dann weiss Facebook eben, auf welchen Websites ich war. Aber die Sache geht ja noch weiter. Facebook denkt sich immer neue Anwendungen aus, mit denen ich zielgenau etwas über die Vorlieben meiner Freunde heraus bekommen kann. Z.B. gibt es jetzt schon eine Anwendung von Facebook, die eine Liste mit möglichen Geburtstagsgeschenken für Freunde erstellt. Die Basis dafür sind deren Amazon-Einkäufe (!). Und diese Liste kann man erstellen, ohne die Freunde vorher zu fragen. Man muss nicht viel Phantasie aufbringen, um sich vorzustellen, wie spannend eine Liste im Einzelfall sein könnte, die mir sagt, welche Websites meine Freunde gerne und häufig aufsuchen. Technisch ist das jetzt schon möglich. George Orwell hätte seine helle Freude daran.

    Das Ganze wird zusätzlich noch dadurch kompliziert, dass Facebook ein amerikanisches Unternehmen ist und seine Daten (vermutlich) auf einem amerikanischen Server hostet. Unser informationelle Selbstbestimmung, die uns durch das BDSG eigentlich garantiert werden soll, geht hier im Moment gerade in Schussfahrt den Hang runter.

    Noch eine paar Worte zum Thema "E-Mail-Listenabgleich". Zu Recht merkst Du an, dass man es "eh nicht verhindern kann", dass jemand die E-Mail-Adresse eines anderen ohne dessen Einverständnis weitergibt. Stimmt! Trotzdem ist es nach dem BDSG nicht zulässig, weil die E-Mail-Adresse zweifelsohne ein personenbezogenes Datum ist. Die eine Sache ist, es nicht verhindern zu können, dass Menschen Fehler machen. Die andere Sache ist aber, Menschen aktiv dazu aufzufordern, ohne sie darauf aufmerksam zu machen, dass sie sich gesetzwidrig verhalten.
    Geändert von docfalo (21.12.2010 um 12:38 Uhr)

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