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Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Geistiges Eigentum und Bildung/Wissenschaft

    Als Studierender und Doktorand an der HU Berlin habe ich nicht das Gefühl, ausreichend und barrierefrei auf die Wissensresourcen im www zugreifen zu können.

    Vielleicht könnten bitte die Herren Hoeren und Kuhlen in der momentanen Anhörung dazu Stellung nehmen, was für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheber- und Wissensrecht sie empfehlen würden.

    Vielen Dank.

  2. #2
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    Die Recherchepraxis freier Publizisten stärker berücksichtigen

    Ich möchte anregen, die Interessen einer für den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Gesellschaft wichtigen, bislang im Urheberrechtsdiskurs jedoch kaum beachteten Gruppierung stärker zu berücksichtigen, nämlich der freien Wissenschaftspublizisten.

    Neben den Wissenschaftsjournalisten/-innen wären zu nennen: Sach- und Fachliteraturautoren/-innen, -übersetzer/-innen und -lektoren/-innen. Diese Gruppierungen haben selten Anschluss an eine Universität und profitieren daher nicht von Campuslizenzen etc. Mit ihren oftmals geringen Einkommen haben sie nicht die Möglichkeit, sich im erforderlichen Umfang Zugang zu aktueller Fachliteratur zu erkaufen. Diese Berufsgruppen sind im Zuge der Outsourcingwellen im Verlagswesen in den 1990er- und 2000er-Jahren stark angewachsen, haben aber vielfach noch keine schlagkräftigen und professionellen Standesvertretungen aufgebaut, die ihre Interessen in Berlin und Brüssel angemessen vertreten würden.

    Selbst zu einem großen Teil Urheber, erleben sie in ihrer beruflichen Praxis das bestehende Urheberrecht aufgrund der starken Reglementierung der Anfertigung von Privatkopien und der Nutzung digitaler Leseplätze oftmals als Hürde, die eine Steigerung der Produktivität ihrer gesellschaftlich bedeutenden Arbeit massiv erschwert.

    (Weitere Informationen unter http://www.science-texts.de/news/bra...listinnen.html)

  3. #3
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    Wieso nur Publizisten?

    In den USA ist es üblich, dass Forschungsergebnisse, die von der öffentlichen Hand finanziert wurden, auch öffentlich verfügbar sind (nicht nur für einzelen Berufsgattungen). Sie werden in die "Public Domain" gestellt und jedermann kann sie nutzen. Eine solche Forschungsarbeit waren die Ergebnisse von Bolt, Baranek und Newman für das US-Verteidigungsministerium. Auf diesen Ergebnissen basieren die Protokolle, mit denen wir das Internet betreiben.

    Wenn jemand was privat erforscht, kann er das verstecken wie er will. Wenn etwas öffentlich bezahlt wurde, ist es Betrug, diese Ergebnisse vor dem Kostenträger zu verstecken. Dieser Betrug oder Untreue sollte strafrechtlich geahndet werden, statt für Kleingruppen die Straftäter eine Ausnahme machen zu lassen.

    Wir werden mit dem Verstecken von Forschungsergebnissen nicht die Produktivitätsfortschritte erzielen, die wir brauchen, um ohne Wohlstandverluste den demografischen Wandel zu bewältugen. Mir ist nicht mal klar, warum die Frorschungsergebnisse des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages nicht online für jedermann zur Verfügung stehen. Zum einen haben wir ein Informationsfreiheitsgesetz und zum anderen ist nicht einzusehen, warum mit Steuergeldern geheime Forschung betrieben wird für Abgeordnete, die von allen Bürgern bestellt sind.

  4. #4
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    "Private" Forschung ?

    Zitat von Jan Dark
    Wenn jemand was privat erforscht, kann er das verstecken wie er will
    Das kann nur in dem Sinne gelten, daß keine "Mittel unmittelbaren Zwanges" (Freiheitsentzug) angewandt werden dürfen, um an ein "Wissen" bzw. Erfindungen von jemandem zu kommen, denn:

    Auch jede privat finanzierte Forschung setzt stets auch auf zuvor durch öffentliche Mittel oder/und auf andere Weise ins Allgemeingut gelangte Wissensstände auf, die i. d. R. auch in sehr veränderlichen Anteilen in den neuen Wissenstand eingehen !!!!
    Sicher weniger, wenn ein Irrtumsbeweis einen aktuellen Stand der Technik (SdT) oder des Wissens als falsch REVIDIERT, und sicher in höheren Anteilen, wenn es sich "nur" um eine Neukombination von SdTs zu einem neuen Gerät, Apparatur, Maschine, Verfahren etc. handelt:
    D. h. etwa zw. 5% und 95% Gemeingutanteil müssten je nach Fall veranschlagt werden. (Vergl. "Erfindungshöhe" im Patentrecht.)
    5 % wäre der Fall, wenn fast kein SdT/SdW ins ERGEBNIS EINFLIESST (z.B. beim Irrtumsbeweis eines aktuellen SdT/SdW), UND die Forschung dazu VOLLSTÄNDIG privat finanziert bzw. getragen wurde, einschließlich privater Ausbildung der beteiligten Forscher von der Vorschule bis zur Habil.):
    denn das wäre der minimale Ermöglichungsanteil, den "Gesellschaft" mit Ihren Strukturen IN JEDEM FALL, selbst wenn sich z. B. der Gesetzgeber GEGEN eine bestimmte Forschung ausgesprochen hätte,
    STETS einimmt. -> (Wissens-) Gesellschaft als EINE strukturelle und konstitutive Voraussetzung ALLEN Wissens.

    Auch das Patentrecht ist kein "reines" Originärrecht abstrakter und/oder universeller Rechtsgüter, sondern SEIT JEHER auch ein LENKUNGSRECHT, dass Anreize schaffen soll
    a) überhaupt (in Richtung Erfindungen) zu forschen,
    b) die Ergebnisse auch zu publizieren, um den ALLGEMEINEN Kenntnisstand zu heben/auf dem Laufenden zu halten,
    und im Gegenzug dafür einen zeitlich begrenzten STAATLICHEN bzw. ÖFFENTLICHEN "Schutz" geniessen zu können.
    (Dieser sollte m. E. auf ein Anrecht auf angemessene Beteiligung an den Vorteilen aus der Nutzung einer Erfindung beschränkt werden.)

    Ansonsten gilt es, endlich den "Enteignungsrahmen" der Verfassung auch auf solche "geistigen" Schätze anzuwendbar zu machen, die für das Gemeinwohl wichtig wären, bzw. der Gefahrenabwehr bzw. -bekämpfung dienen können. (Katastrophen, Pan- u. Epi-Demien, Krankheiten etc.)
    Militärisches stellt dabei aber eine Ausnahme dar: u. a. wg. Gewissensvorbehalten, die einem "Eigentümer" bei der Nutzung zugestanden bleiben müssen.

  5. #5
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    Auch das Patentrecht ist kein "reines" Originärrecht abstrakter und/oder universeller Rechtsgüter, sondern SEIT JEHER auch ein LENKUNGSRECHT

    "seit jeher" ist eine hübsche historische Verfälschung. Im Rämischen Recht gab es keine Patente, kein Urheberrecht, kein "immatrielles Eigentum", kein Eisenbahnrecht. Das "Patentrecht" hat sich erst langsam im ausgehedne Mittelalter entwickelt und ist eine Verirrung der Neuzeit. Obwohl Eisenbahnen ein enorm wichtiger Faktor für die Industrialisierung waren, haben selbst die Engländer es abgeschafft, dass tarifrechtlich verienbart, Heizer völlig überflüssig auf E-Loks mitfuhren.

    So wird es auch mit dem geistigen Eigentum gehen. Die Durchsetzung des Urheberrechts im Pornografie- und Musikbereich ist im Internet nur noch unter Aufgabe unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung möglich, wie die entarteten Geschäftsmodelle arbeitsloser Abmahnanwälte zeigt. Das Strafrecht wurde missbraucht, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, bis endlich ein paar Staatsanwälte aufgemuckt haben, weil sie sich nicht für Massenbagatellfälle missbrauchen lassen wollten. Bei "Softwarepatetenten" sieht es ähnlich aus: schon heute können kleine und mittelständische Hersteller nicht mehr überblicken, welche Ahnungslosen irgendwo in USA Trivialitäten mit Patent schützen lassen. Wäre er ihnen bekannt, würden die Ahnungslosen auch den Satz des Pythagoras patentieren lassen wenn er in einem Gameboy abläuft.

    Ich denke diese Entartungen des Rechts, die nichts mehr mit dem Eigentumbegriff des Römischen Rechts zu tun haben und gesellschaftlich schädlich sind, werden in den nächsten Jahren ein Ende finden. So viel Geld können die Lobbyisten gar nicht zur nicht strafbaren Abgeordnetenbestechung (rechtswidrig nicht strafbar) aufwenden, wie Abgeordnete aus den Parlamenten fliegen, weil sie auf Bestechungstrip Politik gegen die Bürger machen. Die FDP ist da bestes Beispiel: von über 15% auf unter 5%, weil Herr Westerwelle es durchsetzen wollte mit spendierfreudigen Hoteliers, dass von alleinerziehenden Müttern 300 € genommen werden, um sie Hoteliersfamilien wie Mövenpick milliardenweise zu schenken.

    Die deutschen Magnetbahnhersteller haben ja auch erlebt, dass Patentschutz sinnlos geworden ist. Hätten sie in China Patente durchgesetzt, hätten sie nicht mal dort ihre Magnetbahnen verkaufen können, die sonst keiner in der Welt haben wollte.


    Das wird also vollkommen nachlassen, wenn sich die letzten Ewiggestrigen daran gewöhnt haben, dass sie die Welt nicht mehr in die Zeit vor dem Internet zurückdrehen konnten. Die katholischen Mönche wollten auch nicht glauben, dass durch die Erfindung des Buchdruck ihr Buchvervielfältigungsmonopol ersatzlos obosolet wurde. Sie haben sich mittlerweile dran gewöhnt.

  6. #6
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    Jan dark zitiert mich,DDNet/dos, mit:

    Auch das Patentrecht ist kein "reines" Originärrecht abstrakter und/oder universeller Rechtsgüter, sondern SEIT JEHER auch ein LENKUNGSRECHT

    Weiter schreibt er:


    "seit jeher" ist eine hübsche historische Verfälschung. Nun ja …!!! Mal langsam … Im Rämischen Recht gab es keine Patente, kein Urheberrecht, kein "immatrielles Eigentum", kein Eisenbahnrecht.

    a) Bis zur Antike und ihren unmittelbaren „Rechtsnachfolgern" dachte ich hierbei nicht:
    Mir ging es um das Patentrecht seit dem 19. Jh., das seitdem so heisst bzw. das meint, was wir heute, in unserer Aktualität und weniger im GROSSEN hist. Kontext, darunter verstehen.

    b) wenn es auch keine Patente und kein Eisenbahnrecht im antiken Römischen Recht gab, - was niemanden wundern dürfte -, so doch sehr wohl Rechte an und aus Urheberschaft(en), - ein Frevel z. B. sich ein fremdes Werk selbst zuzuschreiben -, bzw. gab es auch immaterielles Eigentum, letzteres ganz prominent in Form der Betriebsgeheimnisse und des Geheimwissens, - angefangen bei den Ärzten über die Technikfreaks & Automationskünstler jener Tage bis hin zu Leuten vom Schlage eines Archimedes oder Pythagoras.

    Gerade letzterer und fast alle genannten und weitere einschlägige „Wissensgruppen" wie Architekten, Baumeister u.v.a.m., waren durchaus der Auffassung, bestimmen zu können, zu dürfen und zu sollen, wer welches Wissen von Ihnen mitgeteilt bekommt. An „INTERSUBJEKTIVEM" Nachvollzug „in general" war man bei weitem nicht so interessiert wie heute, auch wenn man die Anerkennung von Natur- und Logik-Gesetzen durchaus genoss, bzw. gerne die entworfenen Automatiken (Uhren, autom. Tempeltüren etc.) in ANWENDUNG sah, war die Weitergabe des akademischen bzw. technischen Wissens zunächst die AUSNAHME. P. hauste mit ein paar Getreuen bewusst abgeschieden in einem Kliffnest an der Südküste Siziliens. Erst arabische Diskurspraktiken machten rund 1000 Jahre später große Teile dieser Kenntnisse hier AUCH, und eben nicht nur „wieder" !!, bekannt.

    Gerade „geistige Güter" eignen sich zunächst dazu, „Eigentum" zu konstituieren, weil man ihre Existenz besser verbergen, bzw. unter Druck auch gut was „fälschen" kann, an dem sich die „interessierten Kreise" zunächst abarbeiten müssen.

    Nirgendwo kann ein EINZELNER oder eine kleine Gruppe relativ machtloser Individuen, so gut die Verhältnisse in Sachen BESITZ (= konkrete Verfügungsgewalt) STEUERN, wie bei
    Fragen des Könnens und Wissens, und ZUGLEICH im „nomos" sittlicher Regeln von den Allermeisten spontan auch Rechte an soetwas wie Urheberschaft zugeschrieben bekommen.

    Es entstehen also „legitime Ansprüche", - und wenn's nur der auf Nennung der Autorschaft ist -, und „legitime Ansprüche" sind: EIGENTUM !! ein Recht an bzw. auf etwas.
    (Vergl. auch „Gemeinschaftseigentum", von der Genossenschaft über eine WEG bis zur Allmende)



    Das "Patentrecht" hat sich erst langsam im ausgehedne Mittelalter entwickelt (m.E eher weniger) und ist eine Verirrung der Neuzeit.(… des 19.& 20.Jh. und sicher in weiten Teilen falsch, aber keine Verirrung).

    Obwohl Eisenbahnen ein enorm wichtiger Faktor für die Industrialisierung waren, haben selbst die Engländer es abgeschafft, dass tarifrechtlich verienbart, Heizer völlig überflüssig auf E-Loks mitfuhren. (hm…zweifellos ein Schritt zu Wahrheit und Effizienz, - aber was wird aus den Heizern ?)
    So wird es auch mit dem geistigen Eigentum gehen.

    Die Durchsetzung des Urheberrechts im Pornografie- und Musikbereich ist im Internet nur noch unter Aufgabe unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung möglich RICHTIG! Deshalb müssen die Eigentumsrechte HIER beschnitten werden (was ja gar nicht ginge, wenn es „immaterielles Eigentum" nicht gäbe), wie die entarteten Geschäftsmodelle arbeitsloser Abmahnanwälte zeigt. Genau!Das Strafrecht wurde missbraucht, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, bis endlich ein paar Staatsanwälte aufgemuckt haben, weil sie sich nicht für Massenbagatellfälle missbrauchen lassen wollten. Bei "Softwarepatetenten" sieht es ähnlich aus: schon heute können kleine und mittelständische Hersteller nicht mehr überblicken, welche Ahnungslosen irgendwo in USA Trivialitäten mit Patent schützen lassen.
    Alles sehr richtig!


    Wäre er ihnen bekannt, würden die Ahnungslosen auch den Satz des Pythagoras patentieren lassen wenn er in einem Gameboy abläuft.Der gilt eher als logische Entdeckung. Die ist nicht patentierbar.

    Ich denke diese Entartungen des Rechts, die nichts mehr mit dem Eigentumbegriff des Römischen Rechts zu tun haben und gesellschaftlich schädlich sind, werden in den nächsten Jahren ein Ende finden. So viel Geld können die Lobbyisten gar nicht zur nicht strafbaren Abgeordnetenbestechung (rechtswidrig nicht strafbar) aufwenden, wie Abgeordnete aus den Parlamenten fliegen, weil sie auf Bestechungstrip Politik gegen die Bürger machen. Da wär'ich mal nicht so sicher …! Die FDP ist da bestes Beispiel: von über 15% auf unter 5%, weil Herr Westerwelle es durchsetzen wollte mit spendierfreudigen Hoteliers, dass von alleinerziehenden Müttern 300 € genommen werden, um sie Hoteliersfamilien wie Mövenpick milliardenweise zu schenken.Das Letztere war auch Butagswahlprogramm der bayer. Linken ….

    Die deutschen Magnetbahnhersteller haben ja auch erlebt, dass Patentschutz sinnlos geworden ist. Hätten sie in China Patente durchgesetzt, hätten sie nicht mal dort ihre Magnetbahnen verkaufen können, die sonst keiner in der Welt haben wollte. M.E. eher eine kaufmänische denn patentmäßige Entscheidung.

    Das wird also vollkommen nachlassen, wenn sich die letzten Ewiggestrigen daran gewöhnt haben, dass sie die Welt nicht mehr in die Zeit vor dem Internet zurückdrehen konnten. Die katholischen Mönche wollten auch nicht glauben, dass durch die Erfindung des Buchdruck ihr Buchvervielfältigungsmonopol ersatzlos obosolet wurde. Sie haben sich mittlerweile dran gewöhnt.


    Thesen:
    Geistiges bzw. immaterielles Eigentum kann es geben und gibt es.
    Es kann Gemein(schafts)eigentum oder Privateigentum im Sinne legitimer
    Ansprüche sein.

    Erst die Weitergabe und Verbreitung, die „Offenlegung", des immateriellen Gutes erlaubt es, die legitimen Ansprüche Anderer oder gar der Allgemeinheit an ihm überhaupt wahrnehmen zu können.
    Daher wird ein gewisser Rechtsschutz BEI Offenlegung für eine bestimmte Zeit gewährt, um den Anreiz dazu zu geben, etwas zu ENTWICKELN und dann auch OFFEN ZU LEGEN, - ob nun „Cinderella" (vergl. andere Beiträge im Forum) oder einen Maschinenentwurf.

    Wie beim Patent, sollte sich jeder eine Kopie (ggfls. zu Selbstkosten) ziehen können.

    Der Gebrauch zu wirtschaftlichem Vorteil und/oder höherer Effizienz muß vergütet werden.
    Die Durchsetzung des Rechts auf angemessene Vergütung des Inhabers muß verhältnismäßig erfolgen; andere Rechts- u. Strukturgüter müssen dagegen aufgewogen werden.

    Micro- bzw. Nano-Payment ist für die freie Publizistik (im Internet) zu gewährleisten; Liebhaberei und Erwerbstätigkeit sind hier nicht immer zu trennen; Größenordnung: 600 Artikel/Dokumente=5 Euro.

    Nach 1 bis max. 20 Jahren erlöschen die Vergütungsansprüche.

    Ab einem bestimmten Verbreitungsgrad und Relevanz sind je auch Sozialtarife für Einkommensschwache bzw. Selbstkosten (ohne Gagen und Vergünstigungen, ohne PR etc.) plus X, verbindlich zu machen.
    (Preiskontrolle)

  7. #7
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    In weiten Teilen Zustimmung.

    Aber es gibt kein geistiges Eigentum: keine bewegliche Sache, die man nur dem einen oder dem anderen zuordnen kann. Es gibt Kopien. Zahlreiche. Deshalb brauchen wir nur das Kopierwesen regulieren. Zunächst steht da der Urheber des Kopiergutes im Vordergrund. Wenn er nicht will, dass sein Werk kopiert wird, dann soll er es nicht veröffentlichen oder gegen kopieren schützen

    Es ist Schmarotzertum, wenn der Urheber die Durchsetzung seiner Wünsche zur Kopierung auf den Kopierenden überträgt und wie im Falle von WLANs auch noch abstrakt Zwangsarbeit vom Staat für alle angeordnet wird, für den Fall, dass irgendein Urheber mal wieder ein Werk ungeschützt in die freie Wildbahn ausgesetzt hat und damit das Internet verseucht. Bei der Pornografie ist diese Umweltverschmutzung durch mangelhaften Kopierschutz besonders krass: man geht davon aus, dass mehr als die Hälfte der Bandbreite durch Pornografie vernichtet wird. Und nur, weil die Urheber oder Rechteinhaber keinen ordentlichen Kopierschutz einführen wollen, weil es billiger ist, Abgeordnete zu bestechen, die einem für die Zwangsarbeit anderer Bürger billig Gesetze machen. Oder liegen etwas die elektronischen Alten der CIA oder des BND wie die Pornografie für jedermann ohne Altersfeststellung frei verfügbar im Internet herum? Es geht also, wenn man will.

    Dieser Unsinn, dass Urheber Zwang auf Leute ausüben dürfen, die im Zweifalsfall das Werk gar nicht kennen, muss aufhören. Das ist entartetes Recht. Noch perverser ist das Patentrecht in der Pahrmazie, wo Pharmakonzerne mit Hilfe von Patenten AIDS-Infizierte in Afrika sterben lassen. Da muss entweder das Patentrecht abgeschafft werden oder die Pharmaindustrie (wie bei Spekulationskatastrophen ja auch Banken) verstaatlicht werden. Auch in der Kommunikation wie dem Internet war die staatliche Forschung zielführend, während die private entartete. Es gibt keine rationalen Grund für Patente, Urheberrecht, usw.

    Die Vergütung der Urheber für ihre Leistung kann ganz anders geregelt werden. Da stehen die Rechteverwerter eh nur im Weg und schmarotzen. Bei Büchern gelangen gerade mal 10% zu den Autoren.

    Wir stehen gerade erst am Anfang des Umbaus des Urheberrechtes. Die Dampfloks haben bewiesen, dass Errungenschaften des Industriezeitalters auch abgeschafft werden können, wenn es bessere Lösungen gibt.

    Am Rande: den Pythagoras kann man in Verbindung mit einer technischen Implementierung sehr wohl patentieren lassen. Ebenso kann man sich gegen den Willen eines Patienten Körperproben dazu verwenden, die darin enthaltene DNA patentieren lassen. Heir ist das Patentrecht sogar schon so entartet, dass der Eigentümer einer Sache (Blut, Zellen) entschädigungslos enteigmnet werden kann, und Schmarotzer sich seines Körpers straffrei bedienen dürfen.

  8. #8
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    Lieber Jan Dark, liebe/-r DDNet/dos,
    nicht, dass ich mich nicht für Juristerei oder abstrakte Diskussionen über den Begriff des geistigen Eigentums und seine Ausgestaltung rund um den Erdball in den letzten 300 Jahren erwärmen könnte - aber im Rahmen eines Bundestagsforums über Urheberrechte und den Schutz geistigen Eigentums finde ich den Ansatz von student25 am Anfang des Threads eigentlich effektiver:

    In der schwachen Hoffnung, dass vielleicht eine Handvoll Entscheider diese Diskussionen zumindest überfliegt, sollten wir m. E. konkret herausarbeiten, welche Interessen verschiedene Bevölkerungsgruppen an der gesetzlichen Ermöglichung einer weiteren Verbreitung von (hier: wissenschaftlichen) Informationen haben - also: An welchen Stellen in ihrer beruflichen Praxis (oder Lernpraxis, was Schüler und Studenten angeht) treten heute Probleme auf, die durch die derzeitige Ausgestaltung des Urheberrechts bedingt sind, und welche negativen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen hat das?

    Nachdem beispielsweise die Verlage ihre Interessen bereits recht lautstark und hartnäckig artikuliert haben, sollten nun auch die Studenten/-innen, Journalisten/-innen, Wissenschaftler/-innen, Übersetzer/-innen usw. verdeutlichen, dass allzu eng definierte Urheberrechtsschranken (beispielsweise die verheerend enge Auslegung des Begriffes "elektronischer Leseplatz" in den Bibliotheken) die ohnehin nicht so berauschende Produktivität ihrer Arbeit Tag für Tag beschneiden und somit sowohl volkswirtschaftlich schädlich sind als auch die soziale und kulturelle Entwicklung hemmen.
    Geändert von Andrea Kamphuis (12.07.2010 um 11:12 Uhr)

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