Eine Einwilligungserklärung sollte an Form- und Gestaltungsmindestanforderungen sowohl in der analogen als auch in der digitalen Welt geknüpft sein. Die Erklärung muss außerdem zusätzlich zu anderen (Vertrags-)erklärungen abgegeben werden, um den regelmäßig zusätzlichen Charakter der Einwilligung in eine Datenverarbeitung, Datenerhebung, Datenweitergabe deutlich zu machen.