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  1. #1
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    Lieber Jan Dark, liebe/-r DDNet/dos,
    nicht, dass ich mich nicht für Juristerei oder abstrakte Diskussionen über den Begriff des geistigen Eigentums und seine Ausgestaltung rund um den Erdball in den letzten 300 Jahren erwärmen könnte - aber im Rahmen eines Bundestagsforums über Urheberrechte und den Schutz geistigen Eigentums finde ich den Ansatz von student25 am Anfang des Threads eigentlich effektiver:

    In der schwachen Hoffnung, dass vielleicht eine Handvoll Entscheider diese Diskussionen zumindest überfliegt, sollten wir m. E. konkret herausarbeiten, welche Interessen verschiedene Bevölkerungsgruppen an der gesetzlichen Ermöglichung einer weiteren Verbreitung von (hier: wissenschaftlichen) Informationen haben - also: An welchen Stellen in ihrer beruflichen Praxis (oder Lernpraxis, was Schüler und Studenten angeht) treten heute Probleme auf, die durch die derzeitige Ausgestaltung des Urheberrechts bedingt sind, und welche negativen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen hat das?

    Nachdem beispielsweise die Verlage ihre Interessen bereits recht lautstark und hartnäckig artikuliert haben, sollten nun auch die Studenten/-innen, Journalisten/-innen, Wissenschaftler/-innen, Übersetzer/-innen usw. verdeutlichen, dass allzu eng definierte Urheberrechtsschranken (beispielsweise die verheerend enge Auslegung des Begriffes "elektronischer Leseplatz" in den Bibliotheken) die ohnehin nicht so berauschende Produktivität ihrer Arbeit Tag für Tag beschneiden und somit sowohl volkswirtschaftlich schädlich sind als auch die soziale und kulturelle Entwicklung hemmen.
    Geändert von Andrea Kamphuis (12.07.2010 um 11:12 Uhr)

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Zitat Zitat von Andrea Kamphuis Beitrag anzeigen
    In der schwachen Hoffnung, dass vielleicht eine Handvoll Entscheider diese Diskussionen zumindest überfliegt, sollten wir m. E. konkret herausarbeiten, welche Interessen verschiedene Bevölkerungsgruppen an der gesetzlichen Ermöglichung einer weiteren Verbreitung von (hier: wissenschaftlichen) Informationen haben
    Ein einfacher Grundsatz, konsequent beachtet, könnte hier schon hilfreich sein:

    Was mit öffentlichen Mitteln im Forschungsbereich finanziert und/oder subventioniert wurde, muss im Ergebnis auch öffentlich frei verfügbar sein (und bleiben!). Wenn man sich schon einmal darauf einigen könnte, wäre wohl bereits viel gewonnen.

    Zitat Zitat von Andrea Kamphuis Beitrag anzeigen
    - also: An welchen Stellen in ihrer beruflichen Praxis (oder Lernpraxis, was Schüler und Studenten angeht) treten heute Probleme auf, die durch die derzeitige Ausgestaltung des Urheberrechts bedingt sind, und welche negativen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen hat das?
    Ich sehe da erstmal einen indirekten (Neben-)Aspekt, der aber durchaus auch auf das Urheberrecht rekurriert. In der schulischen Bildung sollte nicht nur verstärkt, sondern konsequent freie, quelloffene Software zum Einsatz kommen. Das hat gleich mehrere gravierende Vorteile vom bildungspolitischen Standpunkt aus gesehen.

    Zum einen entspricht es dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die für die Ausbildung benötigte Software kostenneutral und ohne Einschränkungen bei der Verwendung verfügbar ist. Zum anderen bietet freie bzw. quelloffene Software alle Möglichkeiten zum Vermittlung und Vertiefung von Hintergründen, ohne dass hier irgendwelche Geschäftsgeheimnisse "geschützt" werden müssen. Man kann somit überall hinein sehen (Quellcode, Schnittstellendesign, Protokolle) und es bietet sich damit ein quasi unerschöpflicher Raum für interessierte Schüler, dort selbst weiter zu machen, wo der Unterricht aufhört.

    Ausserdem - davon ausgehend, dass ein gewisser Software-Konzern qua seiner marktbeherrschenden Stellung sowieso schon die Wohnstuben und Kinderzimmer "beherrscht" - lernen Kinder auf diesem Wege plattformneutral mit Computertechnik umzugehen, ohne auf ein bestimmtes System festgelegt zu werden.

    Sicherlich ist es für chronisch unterfinanzierte Bildungseinrichtungen sehr attraktiv, in diesem Sektor wohlmeinend angebotene Unterstützung namhafter Software-Hersteller anzunehmen, nur sollte man nicht übersehen, dass diese dies ausschliesslich im Eigeninteresse tun.

    Zitat Zitat von Andrea Kamphuis Beitrag anzeigen
    Nachdem beispielsweise die Verlage ihre Interessen bereits recht lautstark und hartnäckig artikuliert haben, sollten nun auch die Studenten/-innen, Journalisten/-innen, Wissenschaftler/-innen, Übersetzer/-innen usw. verdeutlichen, dass allzu eng definierte Urheberrechtsschranken (beispielsweise die verheerend enge Auslegung des Begriffes "elektronischer Leseplatz" in den Bibliotheken) die ohnehin nicht so berauschende Produktivität ihrer Arbeit Tag für Tag beschneiden und somit sowohl volkswirtschaftlich schädlich sind als auch die soziale und kulturelle Entwicklung hemmen.
    Bevor man wieder (nur) einmal an irgendwelchen Schranken herumjustiert, sollte man lieber die sich rasant verändernde Situation grundlegend analysieren und darauf aufbauend eine grundsätzliche Neubewertung der gewünschten (und auch der unerwünschten) Zielsetzungen und Nebenwirkungen des Urheberrechts vornehmen. Man kann auf eine so grundlegende technologische Umwälzung, die praktisch alle Lebensbereiche tangiert, nicht mit einer entschlossenen Feinjustierung an leicht angerosteten Stellschrauben reagieren. Dann steht man schon bald vor den nächsten Problemen und der Spielraum für Anpassungen wird immer enger.

  3. #3
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    Liebe Frau Kamphuis,
    das derzeitige Urheberrecht und die von Frau Zypries vorgenommen Verschärfungen zu einseitigen Gunsten der Verwertunsgindustrie sind nicht zukunftsfähig. Dampflokomotiven waren es auch nicht. Es macht keinen Sinn, über die Verwendung von Dampflokomotiven für Wissenschaftler zu diskutieren, wenn die Dampflokomotive ein Auslaufmodell ist.

    Die Einschränkungen zugunsten des Rechtindustriellen Komplexes sind technisch nicht beherrschbar. Wie Atomkraftwerke. Das macht es keinen Sinn, über Entalstungsborhungen im Reaktir nachzudenken, wie es im Deutschen Bundestag nach Harrisburg gemcht wurde: der Mist muss einfach zur Sicherheit der Bevölkerung weg. Und Urheberrecht und Atomkraftwerke lassen sich nur ein einem Poizeistaat durchsetzen.

    Statt über Mikroprivilegien von Kleingruppen nachzudenken, ist es erfoderlich darüber nachzudenken, wie man Urheber vergütet in eine elektronischen Zeit. Der Unsinn, dass leistungslose Abmahnanwälte mit Vergewaltigung des Strafrechtes bereichern und Urheber leer ausgehen, ist grober Unfug , der vom Bundestag geduldet wird.

    Der Student25 könnte zum Beispiel einen Vorschlag machen, wie er sich eine Finanzierung eines barrierefreien Angebotes vorstellt: direkte Gebühren, Steuern, GEZ, Geräteabgaben?

    Bei den Wissenschaftler ist es zum Beispiel einfach: die werden alle egal ob staatlich oder privat forschend schon für ihre Forschung vergütet. Da braucht es für die Veröffentlichung keine Vergütung. Die elektronsiche Distribution ist nahezu kostenlos. Belbt der kalssische Weg über Bücher: da müssen die Verlage für den Papierverbrauch vergütet werden. Aber dafür brauchen wir im wissenschaftlichen Bereich kein Urheberrecht: Das kann ersatzlos wegfallen. Taxifahrer werden auch nicht für den Nutzen ihrer Arbeit bezahlt, sondern für die Entfernung und Dauer. Es haben sich in manchen Bereichen Exzesse in der Bewertung von Arbeit eingeschlichen, die nicht zukunftfähig sind.

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