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Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Die Kulturflatrate finde ich problematisch, weil damit ein Freifahrtschein für jegliche Art von Nutzung von Informationsgütern (Text, Musik, Film etc.) ausgestellt würde. Zum einen entstünde dadurch eine ungerechtfertigte Belastung aller Personen, die sich im legalen Rahmen bewegen. Zum anderen würde ich erwarten, dass die kostenfreien Angebote (nach dem Motto: "Bezahlt ist ja schon.") zu Lasten der kostenpflichtigen viel intensiver genutzt würden, was die Geschäftsmodelle der Industrie viel stärker beeinträchtigen würde, als es jetzt der Fall ist.
    Zu Ihrer Anmerkung mit dem Online-Tausch: Ja, unter bestimmten Bedingungen ist die Privatkopie nach wie vor erlaubt, aber die Rechtslage ist mehr als unübersichtlich und hier würde ich für ganz klare und transparente Regelungen plädieren. Auch das Verbot der Umgehung eines Kopierschutzes müsste in diesem Zusammenhang neu diskutiert werden.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Franklin Beitrag anzeigen
    Die Kulturflatrate finde ich problematisch, weil damit ein Freifahrtschein für jegliche Art von Nutzung von Informationsgütern (Text, Musik, Film etc.) ausgestellt würde.
    Die "Freifahrt" ist aber schon längst etabliert. Es ist generell problematisch, wenn der einzige Grund, warum ein User sich neben der neuesten Linux-Distribution nicht auch den neuesten Blockbuster aus dem Internet holen soll, eine altertümliche, rechtliche Konvention darstellt.

    Man muss dringend zur Kenntnis nehmen, dass sich diese Form des (naheliegenden, effizienten und allgemein als sinnvoll und nützlich erachteten) Nutzerverhaltens als neue Qualität des (globalisierten) Informationsaustausches präsentiert. Darin liegen viel mehr Chancen als Risiken, insbesondere für die vielbeschworenen Urheber selbst. Die Herausforderung der Zeit besteht nicht darin, herauszufinden, wie man schnellstens die Zustände der vordigitalen Zeit ins Internet überträgt, sondern vielmehr darin, wie man im Einklang mit den neuen Mitteln und Möglichkeiten ökonomisch sinnvolle Geschäftsmodelle entwickelt, testet und optimiert.

  3. #3
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    Darum geht es mir ja gerade: das Verhältnis von privat und öffentlich zu rejustieren. Der Witz ist ja - und das bezeichnen Sie ja auch als Chance -, dass es der Industrie vermutlich sogar nützt, dass Informationsgüter durch Schwarzkopien stark verbreitet werden und sich das letztlich sogar in barer Münze auszahlen kann. Ich spreche da von Netzwerkeffekten, die unbedingt näher untersucht werden müssen.

    Ich würde jetzt allerdings nicht so weit gehen und sagen: "Da ohnehin schwarzkopiert wird, geben wir alles frei und jeder kann sich bedienen." Genau an dem Punkt muss doch die Diskussion ansetzen, was und in welchem Umfang freizugeben ist. Hier fehlen auch wiederum klare wissenschaftliche Belege, was wie wirkt, z.B. die Frage der Dauer des Rechtsschutzes und der Umgehung des Kopierschutzes.

    Vielleicht wäre es sinnvoll, eine dritte Partei in das UrhR einzuführen, nämlich den Nutzer, der dann neben dem Urheber und der Allgemeinheit eine eigene Rechtsposition hätte.
    Geändert von Franklin (19.11.2010 um 16:53 Uhr)

  4. #4
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    Zitat Zitat von Franklin Beitrag anzeigen
    Ich würde jetzt allerdings nicht so weit gehen und sagen: "Da ohnehin schwarzkopiert wird, geben wir alles frei und jeder kann sich bedienen." Genau an dem Punkt muss doch die Diskussion ansetzen, was und in welchem Umfang freizugeben ist. Hier fehlen auch wiederum klare wissenschaftliche Belege, was wie wirkt, z.B. die Frage der Dauer des Rechtsschutzes und der Umgehung des Kopierschutzes.
    Da stellt sich mir trotzdem die Frage, wie man das dann durchsetzen will, was "(noch) nicht freigegeben ist". Die einzig sinnvolle Unterscheidung scheint mir der kommerzielle Aspekt zu sein: Wenn jemand versucht, unautorisiert mit fremden Inhalten einen Gewinn zu erwirtschaften, dann kann dies einigermassen zuverlässig festgestellt und geahndet werden. Aber der rein unkommerzielle Austausch von privat zu privat lässt sich nicht (mit sinnvollem Aufwand) unterbinden. Jede gezogene Grenze ist da rein willkürlich und sehr leicht zu überwinden.

    Schlimmer noch - es reicht ein Einziger, der z.B. "besonders geschützten Content" entsperrt und ins Internet stellt; es spielt keine Rolle, ob jener das von Deutschland, den USA oder Thailand aus macht. Der Effekt ist der selbe - der Content ist "frei" und global verfügbar. Auf technischer Ebene kann man "geschützten" von freiem Content nicht unterscheiden, bzw nur, wenn man sehr restriktiv in den gesamten Datenverkehr - weltweit - eingreift. Das endet aber spätestens dann, wenn die Datenströme komplett verschlüsselt werden.

    Wir haben im Netz über zehn Jahre Erfahrung mit diesem "Hase und Igel Spiel", wo die einen versuchen, die ihre Inhalte zu "schützen", die anderen jene mit geradezu sportlichem Ehrgeiz "befreien" und dabei stets eine Nasenlänge vorraus, weil am besten mit der Technik vertraut, sind.

    Auch mit juristischen Mitteln hat es bisher nie geklappt, die Flut der (illegal verbreiteten) Daten zu stoppen. Kaum hat die Content-Industrie eine Plattform erfolgreich ausgeschaltet (remember Napster, Kazaa, Audiogalaxy, Suprnova, Oink, Limewire etc pp) gibt es schon wieder einige Alternativen, die die zentralen Angriffspunkte nicht mehr bieten.

    Das ist an sich auch ein starker Innovationsmotor, allerdings auf Kosten und gar nicht im Sinne der Urheberrechteverwalter. Darin drückt sich ein enormes kreatives Potenzial aus, welches man sich besser nutzbar machen, als versuchen sollte, es zu bekämpfen.

    Zitat Zitat von Franklin Beitrag anzeigen
    Vielleicht wäre es sinnvoll, eine dritte Partei in das UrhR einzuführen, nämlich den Nutzer, der dann neben dem Urheber und der Allgemeinheit eine eigene Rechtsposition hätte.
    Diesen Vorschlag kann ich nur unterstützen, wie auch Ihre sonstigen Punkte.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
    Da stellt sich mir trotzdem die Frage, wie man das dann durchsetzen will, was "(noch) nicht freigegeben ist". Die einzig sinnvolle Unterscheidung scheint mir der kommerzielle Aspekt zu sein: Wenn jemand versucht, unautorisiert mit fremden Inhalten einen Gewinn zu erwirtschaften, dann kann dies einigermassen zuverlässig festgestellt und geahndet werden. Aber der rein unkommerzielle Austausch von privat zu privat lässt sich nicht (mit sinnvollem Aufwand) unterbinden. Jede gezogene Grenze ist da rein willkürlich und sehr leicht zu überwinden.
    Mir fehlt es in der ganzen Diskussion an klaren Definitionen: was heißt "Austausch von privat zu privat" im Internet?

    Das mit der Ausweitung der Privatkopie ist ja alles gut und schön, aber eine Frage bleibt bisher immer unbeantwortet: mit der Ausweitung der Privatkopie hätte man automatisch solche Unternehmen wie z.B. Google/YouTube aus der Vergütungsverantwortung gegenüber den Urhebern entlassen. YouTube profitiert aber davon, dass Nutzer es attraktiv finden, von privat zu privat umsonst zu tauschen, denn YouTube erzielt seine Gewinne aus diesem Nutzerverhalten (durch Werbung). Soll bei einer Ausweitung der Privatkopie stattdessen dann der Nutzer 5€ im Monat bezahlen, während YouTube sich weiter die Taschen voll machen darf ohne die Urheber zu vergüten? Das ist irgendwie unlogisch.

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