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Jan dark zitiert mich,DDNet/dos, mit:
Auch das Patentrecht ist kein "reines" Originärrecht abstrakter und/oder universeller Rechtsgüter, sondern SEIT JEHER auch ein LENKUNGSRECHT
Weiter schreibt er:
"seit jeher" ist eine hübsche historische Verfälschung. Nun ja …!!! Mal langsam … Im Rämischen Recht gab es keine Patente, kein Urheberrecht, kein "immatrielles Eigentum", kein Eisenbahnrecht.
a) Bis zur Antike und ihren unmittelbaren „Rechtsnachfolgern" dachte ich hierbei nicht:
Mir ging es um das Patentrecht seit dem 19. Jh., das seitdem so heisst bzw. das meint, was wir heute, in unserer Aktualität und weniger im GROSSEN hist. Kontext, darunter verstehen.
b) wenn es auch keine Patente und kein Eisenbahnrecht im antiken Römischen Recht gab, - was niemanden wundern dürfte -, so doch sehr wohl Rechte an und aus Urheberschaft(en), - ein Frevel z. B. sich ein fremdes Werk selbst zuzuschreiben -, bzw. gab es auch immaterielles Eigentum, letzteres ganz prominent in Form der Betriebsgeheimnisse und des Geheimwissens, - angefangen bei den Ärzten über die Technikfreaks & Automationskünstler jener Tage bis hin zu Leuten vom Schlage eines Archimedes oder Pythagoras.
Gerade letzterer und fast alle genannten und weitere einschlägige „Wissensgruppen" wie Architekten, Baumeister u.v.a.m., waren durchaus der Auffassung, bestimmen zu können, zu dürfen und zu sollen, wer welches Wissen von Ihnen mitgeteilt bekommt. An „INTERSUBJEKTIVEM" Nachvollzug „in general" war man bei weitem nicht so interessiert wie heute, auch wenn man die Anerkennung von Natur- und Logik-Gesetzen durchaus genoss, bzw. gerne die entworfenen Automatiken (Uhren, autom. Tempeltüren etc.) in ANWENDUNG sah, war die Weitergabe des akademischen bzw. technischen Wissens zunächst die AUSNAHME. P. hauste mit ein paar Getreuen bewusst abgeschieden in einem Kliffnest an der Südküste Siziliens. Erst arabische Diskurspraktiken machten rund 1000 Jahre später große Teile dieser Kenntnisse hier AUCH, und eben nicht nur „wieder" !!, bekannt.
Gerade „geistige Güter" eignen sich zunächst dazu, „Eigentum" zu konstituieren, weil man ihre Existenz besser verbergen, bzw. unter Druck auch gut was „fälschen" kann, an dem sich die „interessierten Kreise" zunächst abarbeiten müssen.
Nirgendwo kann ein EINZELNER oder eine kleine Gruppe relativ machtloser Individuen, so gut die Verhältnisse in Sachen BESITZ (= konkrete Verfügungsgewalt) STEUERN, wie bei
Fragen des Könnens und Wissens, und ZUGLEICH im „nomos" sittlicher Regeln von den Allermeisten spontan auch Rechte an soetwas wie Urheberschaft zugeschrieben bekommen.
Es entstehen also „legitime Ansprüche", - und wenn's nur der auf Nennung der Autorschaft ist -, und „legitime Ansprüche" sind: EIGENTUM !! ein Recht an bzw. auf etwas.
(Vergl. auch „Gemeinschaftseigentum", von der Genossenschaft über eine WEG bis zur Allmende)
Das "Patentrecht" hat sich erst langsam im ausgehedne Mittelalter entwickelt (m.E eher weniger) und ist eine Verirrung der Neuzeit.(… des 19.& 20.Jh. und sicher in weiten Teilen falsch, aber keine Verirrung).
Obwohl Eisenbahnen ein enorm wichtiger Faktor für die Industrialisierung waren, haben selbst die Engländer es abgeschafft, dass tarifrechtlich verienbart, Heizer völlig überflüssig auf E-Loks mitfuhren. (hm…zweifellos ein Schritt zu Wahrheit und Effizienz, - aber was wird aus den Heizern ?)
So wird es auch mit dem geistigen Eigentum gehen.
Die Durchsetzung des Urheberrechts im Pornografie- und Musikbereich ist im Internet nur noch unter Aufgabe unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung möglich RICHTIG! Deshalb müssen die Eigentumsrechte HIER beschnitten werden (was ja gar nicht ginge, wenn es „immaterielles Eigentum" nicht gäbe), wie die entarteten Geschäftsmodelle arbeitsloser Abmahnanwälte zeigt. Genau!Das Strafrecht wurde missbraucht, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, bis endlich ein paar Staatsanwälte aufgemuckt haben, weil sie sich nicht für Massenbagatellfälle missbrauchen lassen wollten. Bei "Softwarepatetenten" sieht es ähnlich aus: schon heute können kleine und mittelständische Hersteller nicht mehr überblicken, welche Ahnungslosen irgendwo in USA Trivialitäten mit Patent schützen lassen.
Alles sehr richtig!
Wäre er ihnen bekannt, würden die Ahnungslosen auch den Satz des Pythagoras patentieren lassen wenn er in einem Gameboy abläuft.Der gilt eher als logische Entdeckung. Die ist nicht patentierbar.
Ich denke diese Entartungen des Rechts, die nichts mehr mit dem Eigentumbegriff des Römischen Rechts zu tun haben und gesellschaftlich schädlich sind, werden in den nächsten Jahren ein Ende finden. So viel Geld können die Lobbyisten gar nicht zur nicht strafbaren Abgeordnetenbestechung (rechtswidrig nicht strafbar) aufwenden, wie Abgeordnete aus den Parlamenten fliegen, weil sie auf Bestechungstrip Politik gegen die Bürger machen. Da wär'ich mal nicht so sicher …! Die FDP ist da bestes Beispiel: von über 15% auf unter 5%, weil Herr Westerwelle es durchsetzen wollte mit spendierfreudigen Hoteliers, dass von alleinerziehenden Müttern 300 € genommen werden, um sie Hoteliersfamilien wie Mövenpick milliardenweise zu schenken.Das Letztere war auch Butagswahlprogramm der bayer. Linken ….
Die deutschen Magnetbahnhersteller haben ja auch erlebt, dass Patentschutz sinnlos geworden ist. Hätten sie in China Patente durchgesetzt, hätten sie nicht mal dort ihre Magnetbahnen verkaufen können, die sonst keiner in der Welt haben wollte. M.E. eher eine kaufmänische denn patentmäßige Entscheidung.
Das wird also vollkommen nachlassen, wenn sich die letzten Ewiggestrigen daran gewöhnt haben, dass sie die Welt nicht mehr in die Zeit vor dem Internet zurückdrehen konnten. Die katholischen Mönche wollten auch nicht glauben, dass durch die Erfindung des Buchdruck ihr Buchvervielfältigungsmonopol ersatzlos obosolet wurde. Sie haben sich mittlerweile dran gewöhnt.
Thesen:
Geistiges bzw. immaterielles Eigentum kann es geben und gibt es.
Es kann Gemein(schafts)eigentum oder Privateigentum im Sinne legitimer
Ansprüche sein.
Erst die Weitergabe und Verbreitung, die „Offenlegung", des immateriellen Gutes erlaubt es, die legitimen Ansprüche Anderer oder gar der Allgemeinheit an ihm überhaupt wahrnehmen zu können.
Daher wird ein gewisser Rechtsschutz BEI Offenlegung für eine bestimmte Zeit gewährt, um den Anreiz dazu zu geben, etwas zu ENTWICKELN und dann auch OFFEN ZU LEGEN, - ob nun „Cinderella" (vergl. andere Beiträge im Forum) oder einen Maschinenentwurf.
Wie beim Patent, sollte sich jeder eine Kopie (ggfls. zu Selbstkosten) ziehen können.
Der Gebrauch zu wirtschaftlichem Vorteil und/oder höherer Effizienz muß vergütet werden.
Die Durchsetzung des Rechts auf angemessene Vergütung des Inhabers muß verhältnismäßig erfolgen; andere Rechts- u. Strukturgüter müssen dagegen aufgewogen werden.
Micro- bzw. Nano-Payment ist für die freie Publizistik (im Internet) zu gewährleisten; Liebhaberei und Erwerbstätigkeit sind hier nicht immer zu trennen; Größenordnung: 600 Artikel/Dokumente=5 Euro.
Nach 1 bis max. 20 Jahren erlöschen die Vergütungsansprüche.
Ab einem bestimmten Verbreitungsgrad und Relevanz sind je auch Sozialtarife für Einkommensschwache bzw. Selbstkosten (ohne Gagen und Vergünstigungen, ohne PR etc.) plus X, verbindlich zu machen.
(Preiskontrolle)
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