Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    19.09.2010
    Beitr�ge
    6

    Beitrag Kulturwertmark / "Kulturflatrate mit manueller Verteilung"

    Wie bereits anderweitig erw�hnt, setzt die Beibehaltung des Urheberrechts im privatwirtschaftlichen Sinne, also mit Preisgestaltung und Distributionshoheit durch die Rechteinhaber, eine effektive Rechtsdurchsetzung dieses auch im �ffentlichen Bereich des Internets voraus, was wiederum nicht ohne die gegebenenfalls m�gliche Aufhebung der Anonymit�t der Nutzer durch Vorratsdatenspeicherung bei Providern, Sharehostern, Anonymisierungsdiensten ect. sowie der Blockade unkooperativer ausl�ndischer Anbieter machbar sein wird.

    Da diese Ma�nahmen allerdings aufgrund von Bedenken bez�glich des Datenschutzes und der Garantie der Meinungsfreiheit �u�erst umstritten sind, man aber auch nicht ganz auf die Entlohnung der Urheber im digitalen Zeitalter verzichten m�chte, wird oft auf die sogenannte Kulturflatrate verwiesen, bei der die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet komplett eingestellt und urheberrechtlich gesch�tzte Werke �ber eine vom Staat zu erhebende Zwangsabgabe auf Internetzug�nge pauschal verg�tet werden sollen.

    Neben der damit einhergehenden de facto Abschaffung der Marktwirtschaft im Bereich des Urheberrechts und dem Charakter der Zwangsabgabe wird dabei allerdings oft kritisiert, dass zur Verteilung der Einnahmen aus der Kulturflatrate an die Urheber eine weitere zentrale Institution oder Verwertungsgesellschaft - �hnlich der GEMA o.�. - geschaffen werden m�sste, welche dann die Gelder auf Basis diffuser interner Regeln oder Verteilungsschl�ssel aussch�tten w�rde, da eine komplette Erfassung des medialen Nutzungsverhaltens der B�rger Zwecks Berechnung der Aussch�ttungsanteile ebenfalls gravierende datenschutzrechtliche Einschnitte zur Folge h�tte. Daher entstand die Idee der "Kulturflatrate mit manueller Verteilung", bei dem jeder Nutzer den von ihm zu entrichtenden Beitrag zur Kulturflatrate selbst auf die K�nstler seiner Wahl verteilen kann. Die Gelder, die niemandem zugewiesen werden, werden nach einer gewissen Zeit automatisch auf alle K�nstler gem�� ihren bisherigen Stimmenanteilen aufgeteilt, �hnlich wie bei Wahlen Nichtw�hler im Grunde f�r die prozentuale Sitzverteilung des Wahlergebnisses der aktiven W�hler stimmen.

    Der Chaos Computer Club hat diese Grundidee in seinem k�rzlich vorgelegten Konzept der "Kulturwertmark" aufgegriffen, wobei hier durch die Verwendung von David Chaums Implementierung digitalen Bargelds sichergestellt werden soll, dass die Zuweisung der Kulturflatrategelder durch den B�rger vollst�ndig anonym geschieht.

    Das Kulturwertmark-System soll dabei von einer zu diesem Zwecke zu gr�ndenden unabh�ngigen Stiftung betrieben werden, bei der die K�nstler ihre Werke registrieren lassen m�ssen, um f�r diese dann jeweils eine eindeutige Identifikationsnummer zugewiesen zu bekommen. Den Nutzern wird nun das monatlich von ihnen eingezogene Geld f�r die Kulturflatrate in Form von sogenannten Kulturwertmark (in Anlehnung an das Wort "Wertmarke") ausgezahlt, die diese dann mithilfe der Identifikationsnummern nach ihrem pers�nlichen Geschmack an beliebige K�nstler verteilen k�nnen. Die digitalen M�nzen m�ssen hierbei zwar neben Angaben zum nominellen Wert der M�nze, einem Ablauf- oder Pr�gedatum (Zwecks der bereits erw�hnten Zwangsverteilung der nicht zugewiesenen Gelder nach einem bestimmten Zeitraum) auch eine eindeutige Kennnummer enthalten, um die mehrfache Zahlung mit derselben M�nze zu verhindern, diese ist aber der Ausgabeinstanz durch die Verwendung von Chaums Konzept der "blinden Signaturen" bei der Ausgabe unbekannt, sodass die Anonymit�t des Nutzers bei der Zuweisung von Kulturwertmark an einen K�nstler prinzipiell gewahrt bleiben kann.

    Allerdings sieht das Konzept des Chaos Computer Club neben dem technischen Verfahren zur Kulturflatrate noch weitere Zus�tze vor. Namentlich das ein K�nstler an seinem Werk die Rechte verliert und dieses unter die sogenannte "Creative Commons Lizenz" gestellt werden soll, sobald er mit diesem �ber das Kulturwertmark-System einen bestimmten Geldbetrag eingenommen hat oder es eine bestimmte Zeit lang (zum Beispiel 5 Jahre) beim Kulturwertmark-System registriert war oder das zudem die Geldsumme, die von den B�rgern f�r eine bestimmte Kunstrichtung, einen bestimmten K�nstler oder ein bestimmtes Werk ausgegeben werden darf begrenzt werden soll, um eine "Ballung von Zahlungen an die �blichen Mainstream-Big-Names (zu) verhindern", was ich allerdings f�r bedenklich halte, da die Einf�hrung des Kulturwertmark-Systems an sich bereits schon eine gravierende Einschr�nkung der marktwirtschaftlichen Prinzipien w�re.

    Zudem muss das Missbrauchspotential soweit wie m�glich einged�mmt werden, da die Gefahr besteht das Kulturwertmark-System zu umgehen, indem man ein "Pseudo-Werk" einreicht und sich anschlie�end selbst die eigenen Kulturwertmark zuweist, wobei man durch die Beteiligung an der Zwangsaussch�ttung aller nicht verteilten Kulturwertmark dabei sogar noch Gewinn machen w�rde! Geradezu versch�rft w�rde diese Problematik noch durch die Idee des Chaos Computer Club zus�tzliche Kulturwertmark auf freiwilliger Basis erwerben zu k�nnen worauf man deshalb meiner Meinung nach verzichten sollte.

    Um die Missbrauchsgefahr einzud�mmen sollte man daher bei der "Kulturflatrate mit manueller Verteilung" einem einzelnen K�nstler maximal 10% des eigenen Budgets zuweisen k�nnen, was allerdings bei der "Kulturwertmark" aufgrund der Anonymit�t der Zahlungen nicht m�glich sein wird, weshalb ich vorschlagen w�rde stattdessen eine Auszahlungsgrenze einzuf�hren, sodass man nur Geld aus dem Kulturwertmark-System erhalten kann, wenn dem Urheber der Werke (nicht der Produktionsfirma, die eventuell das Geld erh�lt und ggf. mehrere K�nstler vertritt) innerhalb einer bestimmten Zeit ein gewisser Mindestbetrag (z.B. 1000 Euro pro Jahr) an Zahlungen (ohne Anrechnung der Zahlungen aus der Zwangsaussch�ttung) zugewiesen worden ist und ansonsten das Geld wieder an das Kulturwertmark-System zur�ck f�llt. Das Kaufen oder Anbieten von Kulturwertmark sollte zudem analog zu � 108b StGB unter Strafe stehen.

    Das Modell Kulturflatrate / Kulturwertmark mag zwar auch keine "perfekte L�sung" sein, ist aber meiner Ansicht nach abseits der Kontrolle des Internets mittels Vorratsdatenspeicherung, Websperren ect. die einzig machbare Alternative dazu, m�chte man das Urheberrecht im digitalen Zeitalter nicht gleich komplett abschaffen oder es zum "zahnlosen Tiger" verkommen lassen.
    Ge�ndert von Mat11001 (01.01.2012 um 23:25 Uhr)

  2. #2
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    03.10.2011
    Ort
    Berlin
    Beitr�ge
    2
    Hallo Mat,
    sei mir nicht b�se das Vorweg zu schicken, aber auch wenn wir hier im Bundestag Forum diskutieren w�re ich stark daf�r, dass wir hier nicht so schreiben, wie die Politiker sprechen, denn das versteht kaum jemand!

    Grundsetzlich bin ich aber auf jeden Fall deiner Meinung. Das Urheberrecht ist ein wichtiges Instrument dem uns�glichen kopieren einen Riegel vorzuschieden. Allerdings funktioniert das mit der Verbreitung der Medien immer weniger. Dem von dir vorgeschlagenen Modell w�rde ich als Zwischenl�sung auf jeden Fall zustimmen.

    Gr��e!

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    16.02.2012
    Ort
    Pforzheim
    Beitr�ge
    2
    Gerade im Onlinebereich gibt es eine Vielzahl von neuen Medien, bei denen das Thema Urheberrecht von Unternehmen keineswegs ber�cksichtigt wird. Man denke nur an Tumblr.com, Pinterest.com und �hnliche Formate. Entsprechende Seiten haben sich mit weniger Bekanntheit auch bereits in Deutschland etabliert. Das Teilen von Inhalten, was im Web 2.0 durchaus eine wichtige Bedeutung hat, verletzt in einigen Bereichen die Rechte Dritter. Die Firmen sind da fein raus, weil die verantwortung dabei bei den Usern liegt.

  4. #4
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    14.06.2010
    Beitr�ge
    11

    Daumen hoch

    weshalb ich vorschlagen w�rde stattdessen eine Auszahlungsgrenze einzuf�hren, sodass man nur Geld aus dem Kulturwertmark-System erhalten kann, wenn dem Urheber der Werke (nicht der Produktionsfirma, die eventuell das Geld erh�lt und ggf. mehrere K�nstler vertritt) innerhalb einer bestimmten Zeit ein gewisser Mindestbetrag (z.B. 1000 Euro pro Jahr) an Zahlungen (ohne Anrechnung der Zahlungen aus der Zwangsaussch�ttung) zugewiesen worden ist und ansonsten das Geld wieder an das Kulturwertmark-System zur�ck f�llt.
    Ja, das w�re korrekt so, meine Vorschl�ge beim Patentrecht u. Print-Werken u. v. a. Modelle kennen das:
    Wird nicht innerhalb von ca. 5 Jahren eine wirtschaftliche Verwertung erzielt, die in der Dimension den Preisvorstellungen, der Investition, der behaupteten Nutzdauer usw. angemessen ist, ist das Werk "frei".

    ???:
    An den mit "freien" Werken & Patenten erzielten �bersch�sse/Gewinnen/Einsparungen von Nutzern sind aber die Urheber ANTEILIG nach kritischer W�rdigung ihrer Beitr�ge zu den Vorteilskategorien zu beteiligen, sofern nicht anderweitig schon kompensiert wurde. Laufzeit max. 20 Jahre.

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anh�nge hochladen: Nein
  • Beitr�ge bearbeiten: Nein
  •