Jörg von Polheim, FDP

Jörg von Polheim, FPD

Diplom-Ingenieur, selbstständiger Bäckermeister

Wahlkreis 100 Oberbergischer Kreis
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 21. August 1959 in Hückeswagen; evangelisch; verheiratet, vier Kinder.

1978 Abitur; 1978-1984 Studium der Bautechnik in Wuppertal; 1984 Abschluss als Dipl.-Bauingenieur; 1988 Abschluss als Bäckermeister, seit 1. Januar 1988 selbstständiger Bäckermeister

1990 Eintritt in die FDP, seit 1994 Ratsmitglied und Vorsitzender der FDP im Rat der Stadt Hückeswagen, seit 2008 Kreisvorsitzender FDP Oberberg.

> eingetreten am 4. Januar 2012 für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, FDP


Kontakt

Jörg von Polheim, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
  • Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"
  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Petitionsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Bäckermeister,

Bäckerei Jörg von Polheim, Hückeswagen

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Bäckerei Jörg von Polheim, Hückeswagen,

Bäckermeister

Vertragspartner 1, jährlich, Stufe 3

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bäckerinnung Bergisches Land, Bergisch Gladbach,

Beisitzer des Vorstandes

Oberbergischer Kreis, Gummersbach,

Mitglied des Kreistages (bis 31.03.2012)

Stadt Hückeswagen, Hückeswagen,

Mitglied des Stadtrates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bäckerinnungsverband Rheinland, Duisburg,

Beisitzer des Vorstandes

Freundeskreis der Tschernobylkinder in Hückeswagen e.V., Hückeswagen,

Vorsitzender

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".