Hauptnavigation & Schnellsuche


11. Juni 2012

Handlungsempfehlungen Bildung und Forschung fertiggestellt

Die Projektgruppe Bildung und Forschung hat sich am 11. Juni 2012 zu einer abschließenden Sitzung getroffen und ihren Handlungsempfehlungen den letzten Schliff gegeben. Dabei konnte sie bei fast allen Empfehlungen Einigkeit erzielen und sich auf eine gemeinsame Formulierung verständigen.

Nach 14 Sitzungen, drei Klausurtagungen und einem Expertengespräch gaben die Mitglieder ihren Handlungsempfehlungen in der Sitzung am 11. Juni 2012 noch den letzten Schliff. Am Ende dieses insgesamt langen Projektgruppentages waren die Mitglieder sichtlich zufrieden mit ihrer Arbeit: Über 30 gemeinsame Handlungsempfehlungen sind das Ergebnis der dreizehnmonatigen Projektgruppenarbeit. Dissens gibt es nur bei drei kurzen Passagen. Ihre Bestandsaufnahme hatte die Projektgruppe schon Ende März fertiggestellt, in der Kommissionssitzung am 23. April 2012 wurde dieser Berichtsteil bereits beschlossen. Mit den Handlungsempfehlungen ist nun auch der zweite Teil des Berichts fertig.

Die Empfehlungen gliedern sich entsprechend der Bestandsaufnahme in die Bereiche frühkindliche Bildung, Primar- und Sekundarbildung, Hochschulbildung, Aus- und Weiterbildung sowie digitale Informations- und Kommunikationstechnologien als Gegenstand von Forschung und Innovation.

Lernen mit Social Media

Unter den gemeinsamen Empfehlungen findet sich zum Beispiel die gemeinsame politische Forderung, die Möglichkeiten des Lernens mit Social Media zu prüfen. Die Projektgruppe empfiehlt passend zu dem Trend in der digitalen Wissensvermittlung, die Möglichkeiten einer Einbeziehung von Social Media in schulische Lernkonzepte zu untersuchen.

Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht

Eine weitere Empfehlung betrifft eine urheberrechtliche Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Nach dem Willen der Projektgruppe soll geprüft werden, ob im Urheberrecht eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke verankert werden soll, die die bestehenden Schrankenprivilegierungen für Wissenschaft und Forschung zusammenfasst, um eine breitere Nutzung und Verbreitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ermöglichen.

E-Books in der Bibliothek

An Bund und Länder richtet sich eine Empfehlung, die das Thema E-Books in Bibliotheken aufgreift. Bund und Länder sollen öffentliche, insbesondere wissenschaftliche und schulische Bibliotheken durch eine ausreichende Grundfinanzierung darin unterstützen, stärker als bislang digitale Medien zur Nutzung bereit zu stellen. Außerdem soll die Verleihbarkeit digitaler Medien – entsprechend analoger Werke – sichergestellt werden.

Open Access

Zahlreiche Empfehlungen behandeln das Open Access-Prinzip. So wird der Bundesregierung, den Ländern und Wissenschaftsorganisationen empfohlen, Open Access im Wissenschaftsbereich weiterhin umfassend zu unterstützen und damit die Innovationskraft im Forschungs- und Wissenschaftsbereich zu stärken. Konkret beziehen sich die Empfehlungen unter anderem auf das Zweitveröffentlichungsrecht, Open Access und Forschungsförderung, die Vernetzung von Datenbanken und Repositorien, Qualitätssicherungsmechanismen, eine einheitliche Lizenzierung oder die Anwendung des Open Access-Prinzips auf den Bereich der Forschungsdaten aus öffentlich geförderter Forschung.

Den Wortlaut aller Empfehlungen, die die Projektgruppe der Gesamtenquete vorlegen wird, gibt es hier (Ausschussdrucksache 17/24(052), pdf).

Sondervoten

Lediglich zu drei Empfehlungen stehen Alternativ- oder Ergänzungsfomulierungen einer Fraktion zur Diskussion. Inhaltlich geht es bei diesen strittigen Passagen um Technikfolgenabschätzung und um die Länge der Ausbildungszeiten in von der Digitalisierung besonders betroffenen Berufen.

Alle Empfehlungen – auch die, bei denen bislang keine vollständige Einigkeit erzielt werden konnte – werden in der Enquete-Kommission zur Abstimmung gestellt. Findet sich hier ebenfalls keine anders gelagerte Mehrheit als in der Projektgruppe, geht die Empfehlung auf Wunsch der Antragsteller als so genanntes Sondervotum in den Bericht ein. Je nach Textlänge erscheint dieses Votum dann entweder als Fußnote an der entsprechenden Stelle des Berichtes oder als Formulierung in einem separaten Kapitel.

Zwischenbericht Bildung und Forschung

Die Abstimmung über die Handlungsempfehlungen der Projektgruppe Bildung und Forschung steht in der nächsten Enquete-Sitzung am 25. Juni 2012 auf der Tagesordnung. Danach kann der Zwischenbericht Bildung und Forschung erscheinen. Er ist der sechste Bericht der Enquete. Er folgt dem ersten Zwischenbericht als Tätigkeitsbericht und den Berichten zu den Themen Medienkompetenz, Urheberrecht, Netzneutralität sowie Datenschutz und Persönlichkeitsrechte.




© 2010 Deutscher Bundestag
 

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Bildung_und_Forschung/PGBuF_2012-06-11/PGBUF_2012-06-11_Bericht/index.jsp

Stand: 11.06.2012