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4. Oktober 2010

Bericht aus der Projektgruppe Datenschutz, Persönlichkeitsrechte

Am Montag, dem 4. Oktober 2010, tagte um 19 Uhr die Projektgruppe Datenschutz, Persönlichkeitsrechte. Diskutiert wurden verschiedene Aspekte des Arbeitsprogramms.

Das Internet schafft Transparenz – das betrifft gesellschaftliche Organisationen und Unternehmen, aber auch den einzelnen Menschen. Die Bewertung dieser Transparenz und das Datenschutzbewusstsein standen gestern unter anderem im Mittelpunkt der Projektgruppensitzung unter dem Vorsitz von Manuel Höferlin (FDP). Das Veröffentlichen von Informationen in sozialen Netzwerken sei das Wahrnehmen persönlicher Freiheit, das in vielen Fällen eine wertvolle gesellschaftliche Diskussion fördere, argumentierte ein Mitglied der Projektgruppe. Der Einzelne habe auch das Recht zur Selbstgefährdung, und es müsse einen Diskurs darüber geben, ob diese Transparenz des Einzelnen positiv oder negativ zu bewerten sei.

Recht auf Anonymität
Solches Wissen über den Einzelnen könne aber auch missbraucht werden, wurde im Laufe der Diskussion entgegnet – gerade in nicht-demokratischen politischen Systemen. Es sei nirgendwo demokratiefördernd, wenn jeder wisse, was jeder andere denke. Zudem seien im Internet nicht nur Menschen unterwegs, die Informationen verbreiten wollten. Viele Leute wollten einfach nur online einkaufen oder etwas lesen. Vielmehr, so wurde ausgeführt, müssten Regularien geschaffen werden für eine Welt, in der alle Nutzer gut leben könnten – sowohl diejenigen, die maximale Offenheit fordern, als auch diejenigen, die sich mitunter im Internet „nackt“ fühlen. Im Übrigen gehe es häufig auch um die Preisgabe von Daten Dritter, zum Beispiel auf Fotos.

Datenschutz bei besonders schutzwürdigen Gruppen
Einig zeigten sich die Mitglieder der Projektgruppe darin, dass es einer genauen Klärung bedürfe, wo eine spezielle Schutzbedürftigkeit beginne, etwa von Kindern und Jugendlichen. Dazu müssten Prinzipien entwickelt werden, wann und wie der Staat eingreifen darf beziehungsweise soll.

Prinzipien, Ziele, Werte
Neben den Themen Datenschutzbewusstsein, Recht auf Anonymität und Datenschutz bei schutzwürdigen Gruppen wurden  auch die Themen kollidierende Rechtsgüter, die Frage des Schutzgegenstandes und der Verzicht auf Rechtspositionen angesprochen. Diese Aspekte sind weitere Bestandteile des ersten Komplexes des Arbeitsprogramms „Datenschutz – Prinzipien, Ziele, Werte“.

Arbeit am Papier
Die Mitglieder der Projektgruppe diskutierten zudem darüber, wie bereits vorliegende Textbeiträge aus den Reihen der Projektgruppenmitglieder mit Blick auf den Zwischenbericht der Enquete-Kommission zusammengeführt werden können. Dabei verständigten sich die Mitglieder darauf, auf der Basis der Diskussionsinhalte und der eingereichten Beiträge einen möglichst konsensfähigen Text zu erarbeiten.


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www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Datenschutz/PGDS_2010-10-04/PGDS_2010-10-04_Bericht/index.jsp

Stand: 04.10.2010