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29. November 2010

Projektgruppe diskutiert über die Prinzipien des Datenschutzes

Nach der Enquete-Anhörung ging die Arbeit für die Mitglieder der Projektgruppe Datenschutz und Persönlichkeitsrechte weiter. Die Mitglieder debattierten vor allem über Grundsätzliches. Die Prinzipien, Ziele und Werte des Datenschutzes standen im Mittelpunkt der Überlegungen.

Im Anschluss an die vierstündige Enquete-Anhörung zum Urheberrecht am 29. November 2010 gönnte sich die Projektgruppe Datenschutz nur eine kurze Pause – und machte sich an die Arbeit. Die gut ein Dutzend anwesenden Mitglieder debattierten weitere zwei Stunden über Grundsätzliches wie Prinzipien, Ziele und Werte des Datenschutzes.

Fünf Prinzipien des Datenschutzes

Die Mitglieder setzten ihre in der vorangegangenen Projektgruppensitzung begonnene Textarbeit fort. Der im Etherpad gemeinsam erarbeitete Entwurf für den Zwischenbericht enthält unter anderem die fünf Prinzipien des Datenschutzes: Erlaubnisvorbehalt, Erforderlichkeitsgrundsatz , Zweckbindungsgrundsatz, Transparenzgrundsatz und das Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit.

Erlaubnisvorbehalt meint, dass Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich zustimmen müssen, wenn ihre personenbezogenen Daten von öffentlichen Institutionen oder Firmen genutzt werden. Doch wie ausdrücklich muss die Zustimmung aussehen? Hierüber gingen die Meinungen auseinander.

Einig war man sich hingegen über das Prinzip des Erforderlichkeitsgrundsatzes. Hier geht es um den Zweck der Datenerhebung. Im Berichtsentwurf heißt es, es dürften nur so viele Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie unbedingt notwendig seien, um den Zweck der Datenerhebung zu erreichen.

Daran schließt sich der so genannte Zweckbindungsgrundsatz an. Er besagt, dass die Daten, die für einen bestimmten Zweck erhoben worden sind, auch nur zu diesem Zweck verarbeitet oder genutzt werden dürfen. Über die bestehende Regelungen hinaus gehende Forderungen nach Sanktionen für Verstöße gegen den Zweckbindungsgrundsatz waren in der Projektgruppe nicht mehrheitsfähig.

Bei Grundsätzen wie Transparenz, Datenvermeidung und -sparsamkeit waren sich die Mitglieder einig, dass es zunächst um eine nüchterne Problembeschreibung gehe, um zu einem späteren Zeitpunkt mögliche Lösungen wie beispielsweise den Datenbrief zu diskutieren.

Diskussion über informationelle Selbstbestimmung
Wie viel kann und darf jeder Mensch im Internet von sich preisgeben? Ist das Veröffentlichen von persönlichen und privaten Daten ein freiheitlicher Akt der Selbstbestimmung oder ein verwerflicher Datenstrip? Müssen Menschen davor geschützt werden oder gehört es zu ihrer freien Entscheidung? Die Meinungen gingen in der Projektgruppe auseinander. „Autonomie“ erwies sich in der Dis-kussion als Schlüsselbegriff. Eine weitere Erkenntnis: Nur wenn sich Nutzer und Diensteanbieter im Internet auf Augenhöhe gegenüber stehen, kann selbstbestimmte Kommunikation stattfinden.

Die nächste Projektgruppensitzung findet am 13. Dezember 2010 statt.




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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Datenschutz/PGDS_2010-11-29/PGDS_2010-11-29_Bericht/index.jsp

Stand: 29.11.2010