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23. Mai 2011

Netzneutralität: Projektgruppe berät Vorschläge des 18. Sachverständigen

Welche Vorschläge der Öffentlichkeit wollen wir aufnehmen? Darüber berieten die Mitglieder der Projektgruppe Netzneutralität am 23. Mai 2011. Außerdem stand Textarbeit auf der Tagesordnung.

Die Projektgruppe befasste sich zunächst mit einem Textentwurf zum Abschnitt "Inhalte". Unter dem Titel "Stärkung der Meinungsvielfalt, Meinungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung" hatte dazu ein Mitglied einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Der Autor weist im Text zunächst auf nichtdemokratische Staaten hin, in denen die Möglichkeiten der freien Meinungsäußerung und der Rezipientenfreiheit eingeschränkt sind. Anschließend bezieht der Entwurf Stellung zu Initiativen in europäischen Staaten rund um das Thema Blockade von Internet-Inhalten durch Access-Provider. Auch staatliche und nicht-staatliche Initiativen in Deutschland werden beschrieben.

Kein Vergleich

Mehrere Projektgruppenmitglieder befanden es in der kontroversen Diskussion für nicht akzeptabel, einen Zusammenhang zwischen dem Gebaren diktatorischer Staaten und Deutschland herzustellen - der Vergleich verbiete sich. Insgesamt betreffe das Thema ohnehin nur am Rande die Projektgruppe Netzneutralität. Denn es sei zu unterscheiden, ob Eingriffe ins Netz durch Unternehmen - unabhängig davon, ob aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen - oder durch den Staat erfolge. Wenn sie durch Netzbetreiber erfolgen, sei es Thema der Projektgruppe. Das Thema Eingriffe durch den Staat müsse vielmehr in einer anderen Projektgruppe behandelt werden. Demgegenüber argumentierten die Befürworter des Entwurfs, die Beispiele aus den nichtdemokratischen Staaten leite nur über zu einer Diskussion, die auch in Deutschland geführt werden müsse. Denn einmal eingerichtete Sperrmechanismen könnten auch für andere Inhalte genutzt werden. Angesichts des Scheiterns des Zugangserschwerungsgesetzes werde das Thema Netzneutralität sehr wohl berührt - ein Thema, dem sich die Projektgruppe widmen müsse.

Schnittmengenthema Internetsperren

Auch im Verlauf der Diskussion konnten sich die Projektgruppenmitglieder nicht mehrheitlich auf den Text einigen. Einzelne Aspekte, darauf verständigte sich die Projektgruppe, können in bereits bestehende Text eingearbeitet werden. Dem Autor des Entwurfs steht es nun frei, den Text allein oder mit anderen Mitgliedern als Sondervotum in die Enquete-Kommission einzubringen. Die Projektgruppe will der Projektgruppe Demokratie und Staat die Empfehlung aussprechen, sich ausführlicher mit dem Thema zu befassen.

Handlungsempfehlungen werden konkreter

Anschließend diskutierten die Projektgruppenmitglieder weiter zum Thema Handlungsempfehlungen. Dazu hatten die Regierungsfraktionen und die Oppositionsfraktionen jeweils einen Entwurf vorgelegt. Die Projektgruppe hatte sich in der vorigen Sitzung geeinigt, den gemeinsamen Entwurf von CDU/CSU und FDP zur Beratungsgrundlage zu machen. In der Textarbeit machten mehrere Projektgruppenmitglieder Formulierungsvorschläge für Handlungsempfehlungen, mit denen ein gesetzlicher Rahmen in Teilen bereits im Vorfeld abgesteckt würde. Andere Mitglieder sprachen sich hingegen dafür aus, zunächst den Markt zu beobachten und gesetzliche Eingriffe erst bei Bedarf zu empfehlen. In diesem Sinne wurden schließlich einige Formulierungen angepasst.

Auch hier haben Fraktionen beziehungsweise einzelne oder mehrere Sachverständige die Möglichkeit Sondervoten einzubringen. Je nach Länge gehen sie als Fußnote oder in einem eigenen Kapitel für Sondervoten in den Enquete-Bericht ein.

Vorschläge der Öffentlichkeit

Neben Vorschlägen aus den Reihen der Projektgruppenmitglieder wurden auch die Vorschläge von der Beteiligungsplattform Adhocracy diskutiert. Hier konnten Bürgerinnen und Bürger bis zum 18. Mai eigene Vorschläge für Handlungsempfehlungen einreichen und darüber abstimmen. Im Ergebnis lagen der Projektgruppe acht Vorschläge vor.

Paten für die Vorschläge des 18. Sachverständigen

Die Mitglieder der Projektgruppe haben nun die Möglichkeit, sich diese Vorschläge zu Eigen machen und einzubringen. Für zwei Vorschläge - "Erhebung zur Netzauslastung" und "Nutzerseitige Differenzierung der Netzqualität ist zulässig" - wird dies voraussichtlich der Fall sein. Hier haben Projektgruppenmitglieder angekündigt, die Vorschläge im Wortlaut als Vorschlag einzubringen oder sie mit eigenen Ausführungen zu versehen. Ein Vorschlag geht dann in den Berichtstext ein, wenn er eine Mehrheit in der Projektgruppe findet. Ist dies nicht der Fall, wird er - genau wie andere Minderheitenvoten - je nach Textlänge in einem gesonderten Abschnitt oder in einer Fußnote behandelt. Jede Projektgruppe hat außerdem die Möglichkeit, die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung im Zwischenbericht in einem eigenen Kapitel zu behandeln. Hier werden die Vorschläge aufgeführt, für die am meisten Nutzer abgestimmt haben. Die Projektgruppe kann hier auch Stellung beziehen zu Vorschlägen, die zwar eine hohe Zustimmung erfahren haben, die aber nicht durch ein oder mehrere Projektgruppenmitglieder eingebracht werden, oder solche Vorschläge, die die Projektgruppe aus anderen Gründen aufnehmen möchte.

Eine weitere Sitzung geplant

Am 6. Juni will sich die Projektgruppe noch einmal treffen. Auf dieser voraussichtlich letzten Projektgruppensitzung wollen die Mitglieder den seit Juni 2010 erarbeiteten Text noch einmal gemeinsam in Gänze durchsprechen und sich über die Handlungsempfehlungen verständigen. Am 27. Juni soll dann die Gesamtenquete über den Text der Projektgruppe abstimmen.




© 2010 Deutscher Bundestag
 

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Netzneutralitaet/Netzneutralitet_Bericht_Projektgruppe_2011-05-23/index.jsp

Stand: 23.05.2011