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21. Januar 2011

Geistiges Eigentum, Open Access, Schutzdauer - Textarbeit zum Thema Urheberrecht

In detaillierter Textarbeit hat die Projektgruppe Urheberrecht in ihrer Sitzung am 21. Januar an der Bestandsaufnahme für den Kommissionsbericht gefeilt. Dazu lagen mehrere Textentwürfe vor.

"Das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft: Bestandsaufnahme sowie technische, soziale und wirtschaftliche Herausforderungen" – so lautet die Überschrift des ersten Themenkomplexes aus dem Arbeitsprogramm der Projektgruppe. Für die Projektgruppensitzung hatten mehrere Mitglieder Textvorschläge vorgelegt, etwa zum Thema Schutzdauer von kreativen Werken und dem Bereich Open Access.

Querschnittsthema Open Access
Beim so genannten Open Access geht es um die Verbesserung des Zugangs zu wissenschaftlichem Material im Internet. "Durch einen weltweit freien Zugriff auf wissenschaftliche Veröffentlichungen wird eine Effektivitätssteigerung in den Wissenschaften erwartet", schreibt die Projektgruppe in dem entsprechenden Abschnitt, der in der Projektgruppensitzung beschlossen wurde. Mehrere Mitglieder knüpften ihre Zustimmung allerdings an die Maßgabe, dass das Thema Open Access noch in einer weiteren Projektgruppe behandelt werden sollte, etwa in der noch einzusetzenden Projektgruppe "Bildung und Forschung".

Sondervotum zum Thema Schutzdauer
Bei den Fragen der Schutzdauer zeichnete sich ab, dass der Kommissionsbericht an dieser Stelle ein so genanntes Minderheiten- oder Sondervotum enthalten könnte. Das ist in vorzugsweise einstimmigen Enquete-Berichten dann der Fall, wenn zu einem Thema keine Einigung erzielt werden kann, sich also nicht alle Beteiligten auf eine Formulierung einigen können. Der Bericht dokumentiert in solchen Fällen den Dissens, indem der mehrheitlichen Auffassung eine alternative Formulierung gegenübergestellt wird, die in diesem Fall durch die Fraktion Die Linke. vorgelegt wurde.

Diskussion über den Begriff des geistigen Eigentums
Auch über den Textentwurf zum Begriff des geistigen Eigentums konnte keine Einigung erzielt werden. Der Entwurf sei in sich noch nicht konsistent, monierten einige Projektgruppenmitglieder, und diskutierten Möglichkeiten, wie möglichst schnell eine gemeinsame Fassung erarbeitet werden könne. In diesem Zusammenhang entspann sich eine kurze grundsätzliche Diskussion über den Begriff des "geistigen Eigentums". Denn, so einige Projektgruppenmitglieder, es gehe hier nicht nur um die Definition und das dahinterstehende Prinzip, sondern auch darum, ob man den Begriff selbst überhaupt verwenden wolle.

Schließlich erklärten sich mehrere Projektgruppenmitglieder bereit, den Text gemeinsam zu überarbeiten, um ihn der Projektgruppe in der nächsten Sitzung erneut vorzulegen. Zwei weitere Mitglieder verständigten sich außerdem über Formulierungsdetails in einem weiteren diskutierten Text zum Thema Lizenzverträge. Die Projektgruppe trifft sich das nächste Mal am 28. Februar 2011.




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www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Urheberrecht/Urheberrecht_Bericht_PG_2011_01_21_Geistiges_Eigentum__Open_Access__Schutzdauer/index.jsp

Stand: 21.01.2011