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25. März 2011

Diskussion um Begriff des geistigen Eigentums

Braucht es in Zeiten der Digitalisierung einen neuen Umgang mit dem Begriff geistiges Eigentum? Wie kann der Gefahr der Entwertung kreativer Leistung begegnet werden? Die Projektgruppe Urheberrecht diskutierte diese und weitere Fragen in ihrer Sitzung am 25. März 2011.

Immaterialgüterrecht statt geistiges Eigentum?
Bereits in der Öffentlichen Anhörung zum Urheberrecht habe es den Vorschlag gegeben, auf die Bezeichnung "geistiges Eigentum" zugunsten von "Immaterialgüterrecht" zu verzichten, hieß es von Seiten einiger Mitglieder in der Projektgruppe.  Mit den digitalen Möglichkeiten der Vervielfältigung und Verbreitung von Inhalten müsse man anerkennen, dass sich der Umgang mit Texten, Musik oder auch Ideen verändere. Dies könne man mit einem "preußischen Kampfbegriff" nicht mehr abbilden.

Kreative Leistung nicht abwerten
Andere Mitglieder warnten davor, Trends hinter her zu rennen und auf bewährte und historisch gewachsene Begrifflichkeiten zu verzichten.  Zudem dürfe man im Sinne der Urheber nicht einfach kreative Leistungen abwerten, nur weil die Möglichkeiten der Verbreitung sich verändert hätten. Mit diesem Problem werde man nicht fertig, indem man griffige und gängige Formulierungen über Bord werfe. Die Projektgruppe einigte sich darauf, die kontroverse Debatte im Zwischenbericht widerzuspiegeln. Eine Gruppe von Mitgliedern wird dazu einen Textvorschlag machen.

Neue Ansätze
Die anschließende Diskussion befasste sich mit einem vorgelegten Text zu neuen Ansätzen für den Umgang mit öffentlichen Gütern, zu denen auch Wissen oder Informationen gezählt würden. Darin heißt es, dass das Urheberrecht letztlich zu einer Verschwendung der kostbaren Ressource Wissen führe, da weniger Menschen Informationen und Wissen nutzen könnten, wenn diese durch das Urheberrecht Eigentumsrechte verliehen bekämen.

Einige Projektgruppenmitglieder widersprachen diesem Gedanken. Man könne Informationen und Wissen nicht mit öffentlichen Gütern wie frischer Luft vergleichen. Schließlich bildeten sie die Grundlage wirtschaftlicher Entwicklung, für die es gewisse eigentumsrechtliche Bedingungen gebe.  Hier gebe es grundlegende Unterschiede in der Betrachtungsweise. Die Projektgruppe einigte sich darauf, den Text zunächst in einer Runde von Fraktionsreferenten erneut diskutieren und gegebenenfalls umformulieren zu lassen.

Eingaben der interessierten Öffentlichkeit auf www.enquetebeteiligung.de
Im letzten Teil der Projektgruppensitzung diskutierten die Mitglieder die Verfahrensweise mit den Eingaben des 18. Sachverständigen, der interessierten Öffentlichkeit, über die Beteiligungsplattform www.enquetebeteiligung.de.

Man einigte sich darauf, dass die Ergebnisse für den Zwischenbericht aufgegriffen würden. Eine Gruppe von Sachverständigen erklärte sich bereit, die eingereichten Vorschläge zu einem Text zu verarbeiten, der Teil des Zwischenberichts werden könne.




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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Urheberrecht/Urheberrecht_Bericht_Projektgruppe_2011-03-25/index.jsp

Stand: 25.03.2011