"Man kann nur dann seine Meinung FREI äußern, wenn man keine Angst haben muss, dass man seine Privatsphäre oder seine soziale Stellung gefährdet. Das Recht zur anonymen Meinungsäußerung ist daher eine ganz wichtige Voraussetzung, damit man seine Meinung FREI äußern kann."

Das Recht der freien Meinungsfreiheit endet dort - wo die "Grenzen der Meinungsäußerung" überschritten werden. Allgemein verbreitete Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit sind (nicht abschließend):

- der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung,
- die Weitergabe als geheim klassifizierter Informationen,
- die übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten,
- die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes,
- die Grenze der öffentlichen Sicherheit (in den USA rechtshistorisch häufig angeführtes Verbot des missbräuchlichen Ausrufes „Feuer“ in einem Theater), besonders relevant in Zeiten des zunehmenden Terrorismus,
- der unlautere Wettbewerb durch Herabsetzung („Madigmachen“) der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten.

Da es hier (durch Anonymisierung) im Internet sehr großen Missbrauch bishin zum Mobbing gibt - z.B. auf den aktuelle gesperrten Portal iShareGossip, aber auch auf anderen Portalen wie esowatch.com, die hierfür Strohmänner einschalten -muss der Gesetzgeber hier reagieren und sogar erweiterte Rechtsmöglichkeiten schaffen, insbesondere dort wo für die Betreiberdaten im Whois (z.B. bei der denic) Strohmänner eingesetzt werden. Der Rechtsstaat endet nicht vor dem Internet - auch im Internet muss der Staat die Bürger- und Grundrechte schützen.

Der § 5 Telemediengesetz muss dahin erweitert werden, dass anonyme deutsche Seiten, inbesondere mit strafrechtlich relevanten Inhalten in Deutschland gesperrt werden. Es ist einem im Grunde unbenommen seine Meinung auch anonym zu äußern - nur muss hierfür letztlich einer die
Haftung übernehmen, wenn man die Grenzen des Rechts überschreitet.