Zitat von
Dominic
Da stellt sich mir trotzdem die Frage, wie man das dann durchsetzen will, was "(noch) nicht freigegeben ist". Die einzig sinnvolle Unterscheidung scheint mir der kommerzielle Aspekt zu sein: Wenn jemand versucht, unautorisiert mit fremden Inhalten einen Gewinn zu erwirtschaften, dann kann dies einigermassen zuverlässig festgestellt und geahndet werden. Aber der rein unkommerzielle Austausch von privat zu privat lässt sich nicht (mit sinnvollem Aufwand) unterbinden. Jede gezogene Grenze ist da rein willkürlich und sehr leicht zu überwinden.