Sehr geehrte Damen und Herren,


Frage 1 - Urheberrecht im Wandel.
Vorab mein Verständnis zum Urheberrecht: Mit dem Kauf einer CD/DVD, etc. erhalte ich das Recht dieses Werk zeitlich unbegrenzt im privaten Rahmen zu nutzen. Ich kann diese Recht auch wieder veräußern indem ich den Datenträger verkaufe.
Wenn ich mir nun dieses Werk aus einer anderen Quelle (z.B. Internet, oder einem anderen Tonträger besorge begehe ich dann eine Urheberrechtsverletzung?
Das interessante dabei ist, das mit dem Internet die Bindung des Werkes an das Medium nicht mehr gegeben ist.
Die Selbstverständlichkeit für ein Werk mehrfach zu bezahlen (Schallplatte, Kassette, CD - bzw. VHS, DVD, Blueray) ist mit der Digitalisierung vorbei. Der Datenträger ist quasi nur der Nachweis das wir das Recht besitzen ein Werk zu konsumieren. Dieses Recht haben wir oftmals schon mehrmals erworben.

Die aktuellen Geschäftsmodelle der Medienindustrie erscheinen mir wie ein Patient auf der Intensivstation, der noch möglichst lange durch Gesetze am Leben erhalten werden soll. Dabei werden neue Konzepte verhindert. (z.B. zur damaligen Zeit Napster, anstelle eine Einigung zu finden wurde zuerst geklagt)

Als Beispiel, vor einigen Jahren habe ich bei dem Verband der Phono Industrie angefragt ob ich meine CD Sammlung (200 Stück) zur Vernichtung einsenden kann. Ich wollte im Gegenzug lediglich die Bestätigung meiner Nutzungsrechte. Ging nicht, ich denke das ist heute nicht anders.

Sprich die Frage ist, wie kann ich das Recht vom eigentlichen Datenträger trennen?
Eine "Kulturflatrate" wäre eine andere Möglichkeit, wird aber auch abgelehnt. - Was gibt es für vernünftige Alternativen?

Können wir evtl. einen Mechanismus finden das Recht übertragbar zu machen. Anstelle einer CD, verkaufe ich das Nutzungsrecht, bzw. mit meinem Nutzungsrecht (Nachweis) kann ich mir bei jedem Anbieter das Werk aus verschiedenen Quellen wiederholen (Musik). - DRM gilt hier nicht als Lösung, da die verschiedenen Ansätze nicht zueinander kompatibel sind (Apple, Microsoft, Adobe, etc.).


Frage 2: Zersplitterung der Medienrechte:
Die zweite Frage bezieht sich auf den zersplitterten Markt der Rechteinhaber. Teilweise ist es nicht möglich einen Rechteinhaber überhaupt zweifelsfrei zu ermitteln. Teilweise gibt es mehrere Rechteinhaber (z.B. Verwertungsgesellschaften für Künstler und Labels).


Als Beispiel: Wenn ich einen Europaweiten Musik/Videodienst starten möchte, habe ich es mit 27 Märkten zu tun. Gerade bei Musik gibt es in der Regel 2 Rechteinhaber - die Verwertungsgesellschaften und die Rechteinhaber (meist Labels), das heißt um einen Dienst zu starten muss ich mit 54 verschiedenen Organisationen verhandeln.

Innovative Geschäftskonzepte wie zum Beispiel das amerikanische Fernsehserienportal HULU hat seinen Europastart aufgrund dieser Komplikationen wieder verworfen.

Was kann hier getan werden um innovative neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen?

Mit vielen Grüßen

Tim Koehler