Da braucht man keine neuen und vollkommenen überzogenen Gesetze, da muss man nur den Gesetzlichen Rahmen mal ausnutzen. Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung etc. sind bereits verboten. was Ihre "Übermäßige Kritik an Staatsvertretern" betrifft: wenn die Kritik gerechtfertigt ist, dann sehe ich da kein Problem. Ist sie das nicht, greifen z.B. Verleumdungsregeln.
Ein großes Problem ist dabei die technologisch zurückgebliebene Exekutive in Deutschland, die den Herausforderungen des Internets weder von der materiellen und personellen Ausstattung gewachsen ist, noch ein Interesse hat, sich damit zu beschäftigen - Auf der einen Seite jammert die Politik und Polizei, man könne ohne die von Frau von der Leyen angestrebte Geheimzensur des Internets die Kinderpornographie nicht bekämpfen, auf der anderen Seite gibt es aber auch nur sechseinhalb Vollzeitstellen, die sich überhaupt mit der Bekämpfung solchen Materials beschäftigen.
Dazu braucht man keine Änderung des §5. Dazu braucht man keine Internetzensur. Dazu braucht man auch keine Vorratsdatenspeicherung. Dazu braucht man nur den Willen und die Ausstattung, teilweise seit Anbeginn der Republik existierende Gesetze ganz einfach mal durchzusetzen.
Der Staat spart hier in der Exekutive an der falschen Stelle. Die vorgebliche Unfähigkeit der Polizei, ohne Totalüberwachung der Bürger und eine flächendeckende, unkontrollierte Zensur von staatlicher Seite dem Verbrechen hilflos gegenüber zu stehen, ist nur ein in doppelter Hinsicht billiger Vorwand, um den Bürger flächendeckend zu kontrollieren und zu gängeln.