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© Jens Ackermann / Stefan Thurmann
Diplom-Medizinpädagoge, Krankenpfleger, Rettungsassistent
Geboren am 2. Juli 1975 in Magdeburg; evangelisch; ledig; ein Sohn.
1982 bis 1990 Besuch der POS "Fr. Engels", 1991 bis 1994 des Börde-Gymnasiums in Wanzleben, 1994 Abitur. Juli 1994 bis Juni 1995 Sanitätsbataillon in Hildesheim. Juli bis September 1995 Praktikum/Ausbildung zum Rettungssanitäter bei der Firma Krankentransport und Rettungsdienst Ackermann GmbH, Oktober 1995 bis September 1998 Ausbildung zum examinierten Krankenpfleger in der evangelischen Krankenpflegeschule der Pfeifferschen Stiftungen Magdeburg, 1998 Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter, 1999 zum Rettungsassistenten.
1998 bis 2005 Diplomstudium der Medizinpädagogik an der Martin-Luther-Universität in Halle.
Oktober 1998 bis 2000 und seit November 2004 Mitarbeiter im Rettungsdienst bei Krankentransport und Rettungsdienst Ackermann GmbH. November 2000 bis Oktober 2004 Unterrichtspfleger an der ev. Krankenpflegeschule der Pfeifferschen Stiftungen Magdeburg. April 2003 bis 2005 Geschäftsführer der Medi-Z-Halle GmbH.
Seit 1996 Mitglied des Gemeindekirchenrates Kirchspiel Bottmersdorf/Klein Germersleben, seit 2004 Vorsitzender der Sportjugend des Bördekreises.
Seit 2005 Mitglied des Kreisvorstandes des FDP-Kreisverbandes Börde. Seit 2004 Mitglied der FDP-Fraktion im Kreistag des Bördekreises, dort Mitglied im Krankenhaus- und im Jugendhilfeausschuss; 2000 bis 2004 Mitglied des Gemeinderates Bottmersdorf als Vorsitzender der FDP-Fraktion.
Mitglied des Bundestages seit 2005, Vorsitzender der Deutsch-Ungarischen Parlamentariergruppe.
Landkreis Börde, Haldensleben,
Mitglied des Kreistages
Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen
Extremismus und Gewalt, Berlin,
Mitglied des Beirates
Sportjugend Bördekreis, Wanzleben,
Vorsitzender
VMDU e.V. - Verein Mittelständischer Dienstleistungsunternehmen, Schwerte,
Vorsitzender (bis 31.07.2010), monatlich, Stufe 1
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".
Jens Ackermann, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
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