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© SPD-Parteivorstand/ D. Butzmann/ F. Jaenicke/ S.Knoell/ B Kraehahn
Grund- und Hauptschullehrer, Bürgermeister a. D.
Volksschule, Gymnasium, Abitur. Erziehungswissenschaftliche Hochschule. Lehrer für Grund- und Hauptschule.
Bürgermeister a. D, 1. ehrenamtlicher Kreisbeigeordneter 1990 bis 1995.
Mitglied ver.di, stellvertretender Kreisvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt Alzey-Worms; Mitglied im ADFC, BUND und in zahlreichen Vereinen; Aufsichtsratsmitglied der Lebenshilfeeinrichtungen Worms; langjährige Mitarbeit in Gremien der evangelischen Kirche, stellvertretender Vorsitzender des Vereins "Mit Jugend gegen Drogen", stellvertretender Vorsitzender des Vereins Projekt Gedenkstätte Osthofen, Vizepräsident der THW Bundeshelfervereinigung.
Mitglied der SPD seit 1966, Mitglied des SPD-Parteirates. Stellvertretender Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses Alzey-Worms; Mitglied des Kreistages des Landkreises Alzey-Worms,1974 bis 1994 und seit 2004 Mitglied im Stadtrat der Stadt Osthofen.
Mitglied des Bundestages seit 1994.
Landkreis Alzey-Worms, Alzey,
Mitglied des Kreistages
Lebenshilfeeinrichtungen Worms, Worms,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Stadt Osthofen, Osthofen,
Mitglied des Stadtrates
Bundesvereinigung der Helfer und Förderer
des Technischen Hilfswerkes e.V., Berlin,
Mitglied des Vorstandes und Vizepräsident
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., München,
Senator
Max-Planck-Institut für Polymerforschung, Mainz,
Mitglied des Kuratoriums
Mit Jugend gegen Drogen e.V., Worms,
Stellv. Vorsitzender
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V., Berlin,
Senator
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".
Klaus Hagemann, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
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