Navigationspfad: Startseite > Der Bundestag > Abgeordnete 17. WP (2009-2013) > Biografien > L
© DBT
Rechtsanwältin, Bundesministerin der Justiz
Geboren am 26. Juli 1951 in Minden/Westfalen; verwitwet.
1970 Abitur in Minden. Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Bielefeld, erstes Staatsexamen 1975, zweites Staatsexamen 1978.
1979 bis Ende 1990 Tätigkeit beim Deutschen Patentamt in München, seit 1989 Leitende Regierungsdirektorin als Abteilungsleiterin für Personal, Haushalt, Fortbildung, Beschaffung. Seit 1997 Rechtsanwältin in München.
Ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht München, Beisitzer am Bundesdisziplinargericht. Vorstandsmitglied der Theodor-Heuss-Stiftung und des Vereins "Gegen Vergessen - Für Demokratie e. V."; Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes, des Kinderschutzbundes, der Gesellschaft für gewerblichen Rechtsschutz, des Stiftungsrates der Sebastian-Cobler-Stiftung und des Tierschutzvereins Starnberg. Ausgezeichnet mit der Hamm-Brücher-Medaille, dem Paul-Klinger-Preis und Frau des Jahres 1997 von Mona Lisa.
Seit 1978 Mitglied der FDP, Mitglied des Bundesfachausschusses Innen und Recht, seit 1997 Mitglied des FDP-Bundespräsidiums, seit Dezember 2000 Vorsitzende der FDP Bayern. Seit März 2002 Kreisrätin in Starnberg.
Mitglied des Bundestages seit 1990; 18. Mai 1992 bis 17. Januar 1996 Bundesministerin der Justiz, 2002 bis Oktober 2009 stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, seit Oktober 2009 Bundesministerin der Justiz.
Bundesministerium der Justiz, Berlin,
Bundesministerin, monatlich, Stufe 3
Landkreis Starnberg, Starnberg,
Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
Sebastian-Cobler-Stiftung, Frankfurt/Main,
Mitglied des Stiftungsbeirates, ehrenamtlich
Theodor-Heuss-Stiftung, Stuttgart,
Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail an MdB Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Internet: