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© SPD-Parteivorstand/ D. Butzmann/ F. Jaenicke/ S.Knoll/ B. Kraehahn
Rechtsanwalt
1988 Abitur an der Albert-Einstein-Schule in Laatzen. 1988 bis 1993 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover, 1993 Erstes Juristisches Staatsexamen, Wintersemester 1996/97 Ergänzungs- und Aufbaustudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, 1997 Zweites Juristisches Staatsexamen, 1999 Promotion im Bereich Rechtsgeschichte und Verfassungsrecht. Ersatzdienst bei der Johanniter-Unfall-Hilfe.
Seit 1997 selbstständiger Rechtsanwalt in Hannover, Fachanwalt für Strafrecht, Referent und Sachverständiger in Agrarausschüssen des Europäischen Parlaments und des Deutschen Bundestages.
Mitglied im Naturschutzbund Deutschland und CVJM.
Seit 1990 Mitglied der SPD, 2000 bis 2004 stellvertretender Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Hannover-Land, seit 2005 des SPD-Unterbezirks Region Hannover. Seit 1991 Mitglied im Rat der Stadt Laatzen, dort 1995 bis 2005 Fraktionsvorsitzender, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, seit März 2009 Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Region Hannover.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Rechtsanwalt, Hannover,
Mandant 1, 2009, Stufe 1
Mandant 2, 2009, Stufe 3
2010, Stufe 3
Mandant 3, 2009, Stufe 1
BERNZEN SONNTAG
Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Hannover,
Rechtsanwalt
Stadt Laatzen, Laatzen,
Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU), Osnabrück,
Mitglied des Kuratoriums
Deutsche Umweltstiftung, Germersheim,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".
Dr. Matthias Miersch, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail an MdB Dr. Matthias Miersch
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