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© Kerstin Müller/ Laurence Chaperon
Juristin, Staatsministerin a. D.
Abitur 1983. Oktober 1983 bis Januar 1990 Studium der Rechtswissenschaften in Köln, 1991 bis 1994 Referendariat am Oberlandesgericht Köln, 1994 Zweites Staatsexamen.
Mitglied im Internationalen Freundeskreis Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück e. V., der Deutsch-Israelischen Parlamentariergruppe, der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, des Kuratoriums der "Deutschen Stiftung Friedensforschung", des Aufsichtsrates des Zentrums für internationale Friedenseinsätze, des Kuratoriums des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, des Verwaltungsrates der Deutschen Welle und des Kuratoriums Internationale Journalistenprogramme e. V.
Seit 1986 Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1990 bis 1994 Vorsitzende des nordrhein-westfälischen Landesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Mitglied des Bundestages seit 1994; 1994 bis 1998 und 1998 bis 2002 Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Oktober 2002 bis November 2005 Staatsministerin beim Bundesminister des Auswärtigen.
Heinrich-Böll-Stiftung e.V., Berlin,
Angestellte im Bereich "Internationale Zusammenarbeit", monatlich, Stufe 1
Aktion Deutschland Hilft e.V., Bonn,
Mitglied des Kuratoriums
Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V., Berlin,
Mitglied des Präsidiums
Internationale Journalistenprogramme (IJP) e.V., Königstein/Taunus,
Mitglied des Kuratoriums
Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, Köln,
Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin,
Mitglied des Stiftungsrates
UNICEF Deutschland, Köln,
Mitglied des Deutschen Komitees
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".
Kerstin Müller (Köln), MdB
Bündnis 90/Die Grünen
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail an MdB Kerstin Müller (Köln)
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