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© Sascha Nolte
Diplom-Kauffrau, Doktorandin
1994 Abitur am Neusprachlichen Gymnasium Hilpoltstein. November 1994 bis Juni 2000 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg, Abschluss als Diplom-Kauffrau (Univ.).
Nach dem Studium u. a. tätig in einer großen Kanzlei mit den Kompetenzen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechts- und Unternehmensberatung und als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Regensburg.
1997 Eintritt in die FDP, seit Juli 2000 Kreisvorsitzende des FDP-Kreisverbandes Roth. Seit März 2002 jüngste Kreisrätin des Kreistages Roth, dort im Ausschuss für Schule und Bildung und im Arbeitskreis ÖPNV. Mitglied im Ausschuss für Seniorenarbeit und soziale Angelegenheiten, Arbeitskreis Nahverkehrsplan und in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Sparkasse Mittelfranken-Süd.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Landkreis Roth, Roth,
Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
Sparkassenverband Bayern, München,
Mitglied des Beirates für sparkassenpolitische Grundsatzfragen
Sparkassenzweckverband Sparkasse Mittelfranken-Süd, Roth,
Mitglied der Verbandsversammlung
Deutsche Afrika Stiftung e.V., Berlin,
Beisitzerin des Vorstandes, ehrenamtlich
Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V., Berlin,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Deutsche Stiftung Friedensforschung, Osnabrück,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gemeinnützige GmbH (DEval), Bonn,
Stellv. Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Hirschfeld-Eddy-Stiftung,
Stiftung für die Menschenrechte von Lesben und Schwulen,
Bisexuellen und Transgender, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".
Marina Schuster, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
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