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In der Debatte über das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser am Donnerstag, 27. Januar 2011, wurde einhellig die Entscheidung des UN-Menschen- rechtsrats vom 30. September 2010 begrüßt, den Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung als Menschenrecht anzuerkennen. Ob es darüber hinaus einer weiteren Kodifizierung des Rechts bedürfe, wie es die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag (17/1779, 17/4526) forderte, dazu gab es unterschiedliche Auffassungen. In der anschließenden Abstimmung wurde dieser Antrag ebenso abgelehnt wie einer der SPD-Fraktion (17/3652, 17/4526) - dieser allerdings erst nach einem Hammelsprung. Angenommen wurde dagegen ein Antrag der Koalitionsfraktionen (17/2332, 17/4526), in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, die unzureichende Trinkwasser- und Sanitärversorgung in den betroffenen Regionen und Staaten zu einem Schwerpunkt der humanitären Hilfe zu machen.
Wasser ist „Quelle alles Lebens“
Alle Redner verwiesen auf die immense Bedeutung hin, die der Zugang zu sauberem Wasser und Sanitärversorgung für die Bekämpfung vor allem der Kinder- und Müttersterblichkeit habe. „Wasser ist die Quelle alles Lebens“, sagte etwa Ullrich Meßmer (SPD). „Es ist aber auch der größte Krankheitserreger in der Welt.“ Und Marina Schuster (FDP) machte darauf aufmerksam, dass fast 900 Millionen Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben und 2,6 Milliarden Menschen ohne sanitäre Basisversorgung leben.
SPD und FDP: Zusatzprotokoll nicht nötig
Umso wichtiger sei es, dass der UN-Menschenrechtsrat am 30. September 2010 den Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung als Menschenrecht anerkannt habe. Jetzt müsse es um die rasche Umsetzung gehen, so Schuster. Ein Zusatzprotokoll, wie es die Grünen zur weiteren Kodifizierung des Rechts forderten, sei hingegen nicht erforderlich.
Dem stimmte auch Meßmer zu. Die Forderung nach einem Zusatzprotokoll würde zu einer weiteren Verzögerung bei der Umsetzung dieses Menschenrechts führen und sollte daher nicht weiterverfolgt werden.
Die Linke gegen Privatisierung der Wasserwirtschaft
Sorge bereitet dem Abgeordneten die zunehmende Privatisierung der Wasserversorgung in Entwicklungsländern. „Ob das der Königsweg ist, wage ich zu bezweifeln“, so Meßmer. Er betonte, dass die SPD die Privatisierung der Wasserversorgung nicht grundsätzlich ablehne. Es müsse aber gewährleistet sein, dass Wasser für alle zugänglich und bezahlbar sei.
Kategorisch abgelehnt wurde die Privatisierung der Wasserversorgung von dem Redner der Linksfraktion, Niema Movassat. Sie sei „eine Katastrophe“, da private Investoren das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser weder durchsetzen könnten noch wollten.
CDU/CSU: Sorgsamerer Umgang mit Wasser nötig
Frank Heinrich (CDU/CSU) machte darauf aufmerksam, dass Deutschland in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit der zweitgrößte Geldgeber auf dem Gebiet der Wasserversorgung sei. „Die deutschen Akteure engagieren sich schon seit Jahrzehnten in diesem Sektor“, so der Parlamentarier. Das sei aber mitnichten ein Grund, jetzt in diesen Anstrengungen nachzulassen, im Gegenteil.
Heinrich lenkte den Blick aber auch auf die Möglichkeiten, die die Menschen hierzulande hätten, achtsamer mit der kostbaren Ressource Wasser umzugehen. Es lohne sich, auf sein Kaufverhalten zu achten und einen sparsameren Verbrauch von Wasser zu lernen und zu lehren.
Grüne fordern Kommentar zur Sanitärversorgung
Für die Grünenfraktion begrüßte der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Tom Koenigs, dass das Menschenrecht auf Sanitärversorgung erstmals anerkannt worden sei. Es fehle aber die eindeutige Klärung, was dieses Menschenrecht genau umfasse. Deshalb solle ein allgemeiner Kommentar erarbeitet werden, in dem genau dies festgeschrieben werde.
Koenigs bemängelte, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen eine solche Forderung nicht enthalte. Dennoch stimmte seine Fraktion dem Antrag von CDU/CSU und FDP zu. (nal)