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Die Regierungsberichte über Armut und Reichtum sollen auf verlässlicheren Daten beruhen, fordert die SPD. © pa/chromorange
Die SPD will die Datenlage bei der Armuts- und Reichtumsberichterstattung verbessern. Einen entsprechenden Antrag der Fraktion (17/4552) wird der Bundestag am Freitag, 11. Februar 2011, ab etwa 13 Uhr erstmals beraten. Dafür sind 45 Minuten angesetzt. In dem Antrag heißt es, der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung müsse auf der "statistisch-empirischen Erfassung der gesellschaftlichen Realität in Deutschland mit ihren Gegenpolen Armut und Reichtum" basieren und solle Handlungsperspektiven für eine Stärkung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen des Einzelnen aufzeigen.
In der Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition vom 11. November 2005 sei die damalige Bundesregierung damit beauftragt worden, Forschungsdefizite in der Reichtumsberichterstattung abzubauen. Dies sei jedoch nicht gelungen. Im letzten Bericht sei erstmals auf die Datenbasis der amtlichen europäischen Statistik zu Einkommens- und Lebensverhältnissen zurückgegriffen worden.
Dabei habe sich aber gezeigt, dass deren Erfassungsmethoden "fehlerhaft" seien, weil etwa in Bezug auf die Personengruppe der Migranten die Daten nur mit Fragebögen in deutscher Sprache erhoben worden seien. Insgesamt seien bei der Erhebung der Daten "Lücken, Mängel, Ausblendungen und Verblendungen" zu konstatieren.
Zur Verbesserung schlägt die SPD-Fraktion für den vierten Armuts- und Reichtumsbericht verschiedene Maßnahmen vor. So solle etwa die Datenlage und die Erfassung dessen, was als "Reichtum" definiert werde, "auf alle relevanten Bereiche ausgeweitet und verbessert" werden, da die Reichtumsberichterstattung bislang nur "sehr eingeschränkt" wahrgenommen worden sei.
Der private Reichtum müsse mit Blick auf besonders hohe Einkommen und Vermögen "ähnlich differenziert und präzise erfasst werden wie die Armut im Armutsteil". Dabei müssten sowohl Einkommens- und Vermögensentwicklung wie auch Konsumreichtum und eine "Klärung der Beziehung zwischen privatem Reichtum und öffentlicher Armut" detailliert dargestellt werden.
Zudem will die Fraktion die Eliteforschung in den Bericht sowie Daten auf der Makroebene einbeziehen. Gefordert wird auch eine "Reichtumsberichterstattung über den Reichtum der Gesellschaft" und eine Einbeziehung der Länder und Kommunen.
Ein Abgleich zwischen den kommunalen, ländespezifischen Armuts- und Reichtumsberichten und dem Bericht der Bundesregierung könne zu einer "effektiveren Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen" sowie einer effektiveren vertikalen Bündelung dieser drei Partner führen.
Für ein "klares Bild über den Zustand unseres Landes" müssen nach Ansicht der Fraktion "bei der Bestandsaufnahme längere Zeitreihen miteinbezogen" und neue und zusätzliche Indikatoren herangezogen werden. Nur so könne es gelingen, nachprüfbare Ziele zu formulieren und "eine Erfolgskontrolle bezüglich der Effizienz und Effektivität" vor allem in der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Steuerpolitik zu ermöglichen.
Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung wurde erstmals 2001 vorgelegt. Nach einer Vereinbarung der damaligen rot-grünen Regierung soll der Bericht immer zur Mitte einer Legislatur vorgelegt werden. Auftraggeber ist der Deutsche Bundestag. (suk)