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Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe © DBT/studio kohlmeier
Aus Sicht des Abgeordneten Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen) hat der Bundestag die Aufgabe, sich gegenüber anderen europäischen Ländern für die Medienfreiheit einzusetzen, sofern diese dort eingeschränkt wird. Dies leite sich aus der Menschenrechtskonvention des Europarates und der EU-Grundrechtecharta mit ihren Garantien der Meinungs- und Pressefreiheit ab, so Koenigs mit Blick auf eine Plenardebatte am Freitag, 11. November 2011, über die Sicherung der Medienfreiheit in Europa. Zugrunde liegen der Debatte ein Antrag der Grünen (17/6126), der sich vor allem mit kritischen Entwicklungen in Italien, Frankreich und Ungarn befasst, sowie ein weiterer Antrag der Fraktion zum ungarischen Mediengesetz (17/4429). Das Interview im Wortlaut:
Steht es dem Bundestag zu, beim Thema Pressefreiheit andere Nationen zu kritisieren? Ist das nicht eine Einmischung in deren innere Angelegenheiten? Hierzulande würde man es wohl zurückweisen, wenn das Parlament eines anderen Landes die auch parteipolitisch beeinflusste Praxis der Berufung von Intendanten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk hinterfragen würde.
Eine Einmischung in andere Staaten ist sogar geboten, wenn dort Menschenrechte massiv verletzt werden oder sich solche Verstöße abzeichnen. Artikel 10 der Menschenrechtskonvention des Europarats garantiert die Meinungsfreiheit wie auch die Pressefreiheit. Die Medienfreiheit ist Teil des europäischen Wertekanons, weswegen der Bundestag sich dafür interessieren sollte, wenn in europäischen Ländern die Pressefreiheit eingeschränkt wird. Ebenso sollte der Bundestag aufmerksam zuhören, wenn andernorts kritisiert wird, wie in Deutschland Intendanten berufen werden.
Der Debatte am 11. November liegt ein Antrag der Grünen zugrunde, der darauf zielt, die EU-Kommission durch politischen Druck aus Berlin zu veranlassen, in den EU-Ländern die Beachtung der Medienfreiheit durchzusetzen. Räumen die EU-Verträge Brüssel die konkrete Befugnis ein, gegenüber EU-Nationen derart politisch aktiv zu werden?
Wenn in Mitgliedstaaten einzelne Gesetze gegen europäisches Recht verstoßen, müssen diese verändert oder zurückgenommen werden. Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta sagt eindeutig: „Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.“ Wenn ein Verstoß gegen diesen Artikel festgestellt wird, muss das Folgen haben.
Wie steht es denn um die Pressefreiheit in der EU? Ist die Lage wirklich so schlimm? Im Vergleich mit anderen Weltregionen scheint es auf dem alten Kontinent doch recht gut auszusehen.
Wenn in Europa Grundrechte in Gefahr geraten, dann beruhigt es mich nicht, dass in Nordkorea schlimmere Zustände herrschen. Wenn in Ungarn Buchhandlungen regelmäßig kontrolliert werden oder unter Verweis auf Terrorismus Zensur wieder salonfähig wird, dann richtet sich das direkt gegen Errungenschaften der Aufklärung. Das sollte man nicht kleinreden.
Wäre es ein gangbarer Weg, mit Hilfe von Brüsseler Gesetzen Entflechtungen in der Medienlandschaft auf nationaler Ebene durchzusetzen?
Mir geht es weniger um Verflechtungen zwischen Politik und Presse als vielmehr um unverhältnismäßige Einschränkungen der Medienfreiheit. Wenn aber die EU-Kommission und der Europäische Rat eine solche Entflechtung anstreben sollten, dann wäre eine entsprechende Brüsseler Verordnung ein sinnvolles Verfahren.
Werden die Bedeutung der Presse und des Einflusses politisch und wirtschaftlich Mächtiger auf Rundfunk und Zeitungen überschätzt?
Dass sich eine Partei oder ein Staatslenker über die Verteilung von Posten die Mehrheit der Wählerstimmen sichern kann, ist in der heutigen Zeit nicht möglich – allein schon deswegen nicht, weil auch dank der Pressefreiheit ein pluralistisches Medienangebot existiert.
Müsste man bei Debatten über die Pressefreiheit nicht stärker die Rolle des Internets beleuchten? Die Netzwelt ist kaum kontrollierbar, das Internet fungiert zumindest in gewissem Maße als kritische Gegenöffentlichkeit.
Das Internet kann durchaus kontrolliert werden, wie China und Iran beispielhaft zeigen. Zudem sind die Seiten mit den höchsten Zugriffszahlen diejenigen großer Zeitungen, wenn es um die Übermittlung von Nachrichten geht. Auch Twitter und Facebook machen das Internet nicht an sich zu einer Gegenöffentlichkeit, sondern nur zu einer weiteren Facette von Öffentlichkeit. Es wäre falsch, zu sagen, wir nehmen es hin, dass die Pressefreiheit bei traditionellen Medien eingeschränkt wird, schließlich kann doch online jeder machen, was er will. Wer sich für die Pressefreiheit einsetzen will, muss sich für die Freiheit in jedem Medium engagieren. (kos)