Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > 2011
Durch das VIG wird die schnellere Warnung bei Überschreitung von Grenzwerten in Lebensmitteln möglich. © dpa-Report
Fast ein Jahr nach dem Dioxin-Skandal hat der Bundestag die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) beschlossen. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7374) nahm er in der vom Verbraucherschutzausschuss geänderten Fassung (17/7993) mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen an. Abgelehnt wurden mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP hingen drei Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen (17/8019, 17/8020, 17/8021), ein Entschließungsantrag der SPD (17/8022), ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/8023) und ein Entschließungsantrag der Grünen (17/8024).
Das Gesetz werde mehr Verbraucherschutz durch mehr Transparenz erreichen, warb Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) für ihren Entwurf: „Sicherheit gewährleisten, Selbstbestimmung verwirklichen ist die Zielbestimmung der christlich-liberalen Verbraucherpolitik.“
Im Fokus der Verbesserung der Verbraucherinformation „stehen Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs“. Das Gesetz werde die Informationsauskunft erleichtern, weil die Antragstellung nun per E-Mail möglich wird. Es werde auch wirksamer, „indem der Anwendungsbereich auch auf Haushaltsgeräte, Möbel oder Spielzeug erweitert wird“.
Doch nicht alle Bereiche sollen ins VIG einbezogen werden. So gebe es bei Finanzprodukten keine objektiven Messwerte, die eine Bewertung zulassen würden. „Das sind keine Fragen des VIG, sondern des Anlegerschutzes“, sagte Aigner.
Aus dem Dioxin-Skandal sei die Konsequenz gezogen worden, dass bei Rechtsverstößen zum Beispiel die Lieferkette von Unternehmen nicht mehr als Geheimnis angesehen werde. Insofern soll in Zukunft die schnelle Aufklärung der Verbraucher möglich sein.
Doch Elvira Dobrinski-Weiß (SPD) reichte der Gesetzentwurf nicht: „Die Forderung nach weitreichenderen Offenlegungspflichten dürfen nicht als Pranger abgelehnt werden.“ Vorschläge der Sozialdemokraten den Geltungsbereich des VIG auszuweiten, seien von der Regierung pauschal abgelehnt worden.
Aber jetzt hätten die Koalitionsfraktionen die Chance, „unserem Entschließungsantrag zuzustimmen“ (17/8022). Dobrinski-Weiß forderte eine „Transparenzkultur“ für Deutschland, die durch die Verpflichtung der Behörden, Informationen von sich aus offenzulegen, etabliert werden könnte.
Eine Forderung, die Prof. Dr. Erik Schweickert (FDP) so nicht nachvollziehen konnte. „Wir weiten den Informationsanspruch aus“, sagte er. So werde die schnelle Informationsaufbereitung bei Grenzwertüberschreitungen von Lebensmitteln gefördert. „Durch die Novellierung wird das VIG, was es hätte immer sein sollen, ein Transparenzgesetz“, so Schweickert.
Außerdem sorge das Gesetz für einen fairen Ausgleich zwischen den „berechtigten Interessen der Verbraucher und der Unternehmen, die nicht vorschnell an den Pranger gestellt werden wollen“. So bedürfe es zwei amtlicher Proben, bevor eine Behörde eine Warnung aussprechen dürfe.
Caren Lay (Die Linke) war sich hingegen sicher, dass der Gesetzentwurf nicht helfe, die Verbraucherrechte zu stärken. „Es gibt weiterhin keine Regelung für Finanzdienstleistungen.“ Lay kritisierte die im Gesetz festgelegte Gebührenordnung: „Die Steuerzahler bezahlen die Arbeit in den Behörden. „Sie haben ein Recht darauf, dass diese Informationen zugänglich machen.“
Die Behörden hätten schließlich die Informationen gesammelt. Lay forderte weiter, dass das VIG für alle Produkte und Dienstleistungen gelten müsse: „ Aber dieses Verbraucherinformationsgesetz verdient seinen Namen nicht.“
Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich in ihrer Rede enttäuscht: „Mit dem Gesetzt wird wenig gewollt und noch weniger erreicht.“ Die Ankündigung eines bundeseinheitlichen Hygienesiegels durch die Ministerin werde durch den Entwurf nicht eingehalten.
Die Grünen forderten eine neue Informationskultur gegenüber den Verbrauchern, Verbänden und Medien. „Wir wollen Informationen zu allen relevanten Bereichen“, sprach auch sie sich für eine Ausweitung des Gesetzes aus.
Mechthild Heil (CDU/CSU) hielt den Kritikern des Gesetzes vor, dass das VIG die Souveränität der Verbraucher stärke, statt sie zu bevormunden. „Das Gesetz bringt umfassende, einfache, schnelle und kostengünstige Informationen.“ Aber: Es werde in Zukunft nicht mehr möglich sein, umfangreiche Anfragen zu stellen, die die Verwaltungen auf Monate binden würden, ohne diese in Rechnung zu stellen. Das sei im Interesse der Steuerzahler.
„Mit diesem Gesetz wird es leichter gelingen, Probleme frühzeitig zu benennen und zu informieren“, sagte sie. Die bereits durch die Regierung eingerichtete Informationsplattform Lebensmittelwarnung.de sei ein erster Schritt gewesen - „das VIG ist ein weiterer“. (eis)