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Berlin: (hib/MIK/AH) Die geltenden Verfahren zur Festlegung der An- und Abflugrouten bei Flugplätzen haben sich bislang allgemein bewährt. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4209) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/3720) zur Festlegung der An- und Abflugrouten für den neuen Airport Berlin Brandenburg International (BBI).
Die Bundesregierung halte es für zweckmäßig, dass die An- und Abflugverfahren außerhalb der luftrechtlichen Planfeststellung festgelegt werden, heißt es weiter. Bei der luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung eines Flughafens würden prognostische Annahmen über die zukünftigen An- und Abflugverfahren und über die Flugbewegungszahl berücksichtigt.
Der am 6. September 2010 vorgelegte Entwurf einer ersten Grobplanung für die An- und Abflugrouten für BBI habe lediglich den Zweck, eine erste Abschätzung für mögliche Betroffenheit aufzuzeigen, heißt es in der Antwort. Der Schutz der Bevölkerung sowie von Industrieanlagen sei bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Diese Belange würden im Rahmen der Fluglärmkommission beraten und in die weitere Abwägung einfließen.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Berücksichtigung des Lärmschutzes gesetzlich verankert sei und im weiteren Verfahren berücksichtigt werde. Die Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebes habe oberste Priorität.
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