Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2011
Berlin: (hib/STO/AW) Ausländische verdeckte Ermittler (VE) unterliegen bei Einsätzen in Deutschland den deutschen Vorschriften des Straf- und des Strafprozessrechts. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4333) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3941). Danach unterliegen ausländische Polizeikräfte ”bei der Durchführung verdeckter Ermittlungen auf deutschem Hoheitsgebiet den gleichen Berichtspflichten wie deutsche VE“.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein