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Der Regierungsentwurf sieht die Schaffung eines eigenständigen Wiederkehrrechts für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen vor, die von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten werden. Ebenfalls vorgesehen ist die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestandes gegen Zwangsheirat im Strafgesetzbuch. Darüber hinaus soll unter anderem die Antragsfrist zur Aufhebung der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch von einem auf drei Jahre verlängert werden. Um den Anreiz zur Eingehung einer Scheinehe zu vermindern, soll ferner die Mindestbestandszeit, die für den Fall des Scheiterns der Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht begründet, von zwei auf drei Jahre erhöht werden.
Nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP soll zudem geduldeten und gut integrierten ausländischen Jugendlichen und Heranwachsenden ”eine eigene Aufenthaltsperspektive eröffnet“ werden. Um einen eigenständigen Aufenthaltstitel erteilt zu bekommen, müssen diese jungen Menschen unter anderem seit mindestens sechs Jahren ”ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung“ in Deutschland gelebt haben. Auch sollen sie entweder seit sechs Jahren erfolgreich eine Schule besuchen oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben haben müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können der Vorlage zufolge auch die Eltern und Geschwister dieser Jugendlichen ein Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Die SPD-Fraktion will zum besseren Schutz vor Zwangsehen ein erweitertes Rückkehrrecht im Aufenthaltsgesetz einführen. Für Ausländer, die im Ausland zur Ehe genötigt oder zwecks Fortsetzung einer bereits bestehenden Ehe unter Einsatz von Nötigung an der Rückkehr nach Deutschland gehindert werden, schlägt die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf (17/4197) ein eigenständiges Rückkehrrecht vor, sofern sie zuvor rechtmäßig in der Bundesrepublik gelebt haben.
Nach dem Willen der Linksfraktion soll die Bundesregierung auf die vorgesehene Verlängerung der Mindestehebestandszeit zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels von nachgezogenen Ehepartnern verzichten. In einem Antrag (17/4681) fordert die Fraktion die Regierung zudem auf, sich für ein ”wirksames Rückkehrrecht für zwangsverheiratete und/oder verschleppte Personen einzusetzen“. In einem weiteren Antrag (17/2491) macht sich die Grünen-Fraktion dafür stark, die Rechte der Opfer von Zwangsverheiratungen zu stärken.
Bei der Anhörung geht es zudem um zwei Anträge der Linksfraktion (17/2325) und der Grünen-Fraktion (17/3065), in denen gefordert wird, die so genannte Residenzpflicht für Asylsuchende und die Beschränkung des Aufenthalts von geduldeten Ausländern auf das ihnen zugewiesene Bundesland aufzuheben.
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