Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2011
Weiter sollen Schadensersatzansprüche auf den tatsächlich entstandenen Schaden gewährt und bei Verspätung das Recht auf Nutzung anderer Verkehrsmittel ohne zusätzliche Kosten eingeräumt werden. Schließlich soll unter anderem die „diskriminierungsfreie Beförderung von Rollstuhlfahrern, seheingeschränkten und mobilitätseingeschränkten Personen“ zwingend vorgeschrieben werden, heißt es in dem Antrag weiter.
Die Fraktion weist zur Begründung darauf hin, dass ein wirksamer Schutz der Fahrgastrechte im Busverkehr bisher noch nicht erreicht wurde. Ein wesentlicher Grund dafür sei, dass Fahrgastrechte erst ab einer Fahrdistanz von mehr als 250 Kilometern Anwendung finden sollen. Unter dieser Distanz seien die Buspassagiere weitgehend rechtlos.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein