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Zugleich enthält der Rahmenbeschluss laut Bundesregierung „Regelungen zu Beantwortungsfristen, die selbst im Vergleich zum innerstaatlichen Datenverkehr neue Maßstäbe setzen“. So sollten aus EU-Staaten eingehende Ersuchen „in Eilfällen innerhalb von acht Stunden, regelmäßig immerhin in einer Woche und maximal innerhalb von zwei Wochen bearbeitet werden“. Zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses sollen eine Reihe von Gesetzen geändert werden, darunter das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, das Bundeskriminalamtgesetz und das Bundespolizeigesetz. Der Bundestag befasst sich am Donnerstag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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