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Es fehlten unter anderem eine gesetzliche Definition der Hebammenhilfe, die ”Benennung aller Geburtsorte (Klinik, Geburtshaus, Hausgeburt)“ sowie ”Leistungsansprüche bei der Adoption von Säuglingen oder für Väter. wenn die Mutter verstirbt, nicht verfügbar oder nicht in der Lage ist, den Säugling zu versorgen“, bemängeln die Abgeordneten. Ebenso wenig sei geregelt, dass Schwangere einen ”Anspruch auf die Begleitung durch Hebammen bei späten Abbrüchen und dem sich anschließenden Wochenbett haben“. Zudem sollten neben medizinischen auch psychosoziale Aspekte wie etwa die Förderung der Mutter-Kind-Bindung aufgenommen werden.
Weiter fordert die Fraktion in dem Antrag die Bundesregierung auf, ”schnellstmöglich“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die im SGB V geregelte Berücksichtigung der ”berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen bei den Vergütungsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen konkretisiert, um eine angemessene Honorierung von Hebammen zu gewährleisten“. Ferner solle die Regierung unter anderem Vorschläge unterbreiten, wie ”die Sicherstellung der Versorgung von Schwangeren vor, während und nach der Geburt durch Hebammen gewährleistet werden kann“.
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